Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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24.05.2004

Vor der Wahl: Schwan sieht keine Pflicht zur Nachbesserung bei Paragraph 218

Wuerzburg (ALfA). Gesine Schwan, SPD-Kandidatin fuer das Amt des Bundespraesidenten, sieht keine Notwendigkeit, das geltende Abtreibungsgesetz nachzubessern. In einem Interview mit der katholischen Tageszeitung "Die Tagespost" (Ausgabe vom 15. Mai) erklaerte sie, es koenne nicht darum gehen, "die Gewissensentscheidung erneut mit Strafe zu bedrohen." Vielmehr muesse alles getan werden, um Abtreibungen zu vermeiden, so Schwan. In dieser Frage muesse zwischen ganz verschiedenen Anspruechen abgewogen werden. "Ich sehe sehr wohl, dass der Gesetzgeber mit der bestehenden Regelung auch die Menschenwuerde geachtet wissen wollte. Wir sollten uns derzeit darauf konzentrieren, die Menschenwuerde auch wieder fuer jeden erfahrbar zu machen."

Die Abtreibungszahlen zeigten, dass "wir noch laengst keine kinderfreundliche Gesellschaft sind", so Schwan in der "Tagespost". Um das zu verbessern, muessten beispielsweise Betreuungsmoeglichkeiten ausgebaut werden.

Der Unions-Kandidat Horst Koehler hatte zuvor gefordert, angesichts der hohen Abtreibungszahlen den Paragraphen 218 zu ueberpruefen (vgl. ALfA-Newsletter vom 6. Mai).

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