Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

Nächste Meldung · Vorige Meldung · Zur Übersicht

27.05.2004

76.000 Unterschriften gegen Spätabtreibungen übergeben

Diagnose Behinderung bedeutet meist das Todesurteil

B e r l i n (idea) - Die Kampagne „Tim lebt“ gegen Abtreibungen bis zur Geburt findet breite Unterstützung. Am 24. Mai übergaben die Initiatoren knapp 76.000 Unterschriften gegen Spätabtreibungen an das Bundesjustizministerium in Berlin. Die von der Stiftung „Ja zum Leben“ angeregte Aktion erinnert an das Oldenburger Baby Tim, das 1997 in der 26. Schwangerschaftswoche wegen eines diagnostizierten Down-Syndroms abgetrieben werden sollte. Der Eingriff schlug fehl, und der mehrfachbehinderte Junge blieb zehn Stunden unversorgt, bevor das Klinikpersonal lebenserhaltende Maßnahmen ergriff. Er lebt heute in einer Pflegefamilie. Wie die Vorsitzende der Stiftung „Ja zum Leben“, Johanna Gräfin von Westphalen (Meschede), berichtete, mache Tim bemerkenswerte Fortschritte. Aufgrund der intensiven Zuwendung seiner Pflegeeltern und einer Delphin-Therapie könne er auf eine Magensonde verzichten. Tim habe gelernt, selbständig zu essen, sich zu konzentrieren und seine Bewegungen zu koordinieren.

Mehr Kinder sterben durch Spätabtreibung als durch Verkehrsunfälle
Ärztlichen Schätzungen zufolge werden jährlich etwa 800 Abtreibungen nach der 20. Schwangerschaftswoche vorgenommen. Rund 100 Kinder überlebten ihre Abtreibung. Die Zahl der durch Spätabtreibungen getöteten Kinder sei größer als die Zahl der Kinder, die vor dem 15. Lebensjahr im Straßenverkehr sterben, sagte ein Mitglied des Stiftungsrates, Fürstin Gloria von Thurn und Taxis (Regensburg), bei der Übergabe der Unterschriften. Seit der Novellierung des Abtreibungsparagraphen 218 im Jahr 1995 sind Abtreibungen bis zum Einsetzen der Geburtswehen auch ohne vorherige Beratung erlaubt, „wenn sie unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt sind, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden“.

Bei Verdacht auf Behinderung wird abgetrieben
Nach Angaben der Sprecherin der Tim-lebt-Kampagne, Claudia Kaminski (Köln), hat das Gesetz dazu geführt, daß Kinder oft schon bei Verdacht auf leichte Fehlbildungen abgetrieben werden. Frau Kaminski appellierte an die Bundesregierung, das „grauenhafte Unrecht“ zu beenden und sich einer Reform der Abtreibungsgesetzgebung nicht länger zu verschließen. Mitarbeiter des Bundesjustizministeriums hätten die Rechtsprechung als problematisch bezeichnet, teilte die Medizinerin nach der Übergabe der Unterschriften mit.

Nächste Meldung · Vorige Meldung · Zur Übersicht


Die Meldungen sind teilweise Pressemitteilungen und Newslettern von Partnerorganisationen entnommen. Das Meldungs-Datum bezeichnet den Tag der Aufnahme auf diese Webseite.