Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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28.05.2004

76.000 Unterschriften: www.Tim-lebt.de mahnt Reform des Paragraphen 218 an

Berlin (ALfA). Mit der Uebergabe von mehr als 76.000 Unterschriften im Bundesjustizministerium in Berlin haben die Initiatoren der Kampagne www.Tim-lebt.de gemeinsam mit Fuerstin Gloria von Thurn und Taxis noch einmal mit besonderem Nachdruck auf die Praxis der sogenannten Spaetabtreibungen aufmerksam gemacht. Das berichten die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Ausgabe vom 25. Mai), "Die Tagespost" (Ausgabe vom 27. Mai), "Radio Vatikan" (25. Mai) sowie der katholische Nachrichtendienst "kath.net" (26. Mai) und die katholische Nachrichtenagentur "Zenit" (26. Mai). Die Sprecherin der Kampagne, Dr. med. Claudia Kaminski, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht (BVL) und der Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA), sagte bei der Uebergabe der Unterschriften, es sei der erklaerte Wille des Gesetzgebers gewesen, durch die Abschaffung der bis dahin geltenden embryopathischen Indikation klarzustellen, dass eine moegliche Behinderung des ungeborenen Kindes niemals als Rechtfertigung fuer seine Abtreibung herhalten koenne. "De facto ist jedoch das Gegenteil erreicht worden. Heute werden Kinder oft schon beim leisesten Verdacht auf leicht zu behebende Fehlbildungen wie Lippen-Kiefer-Gaumenspalten abgetrieben", wird Kaminski zitiert. Die Aerztin erinnerte daran, dass Aerzte, die die Geburt eines Kindes mit Behinderung "verschuldeten", nach der sogenannten Kind-als-Schaden-Rechtssprechung fuer dessen Unterhalt aufzukommen haetten. Um die Haftung auszuschliessen, wuerden Frauen heute nicht nur gedraengt, jede verfuegbare Untersuchung durchfuehren zu lassen. "Im Zweifelsfall raten die Aerzte dann auch so gut wie immer zur Abtreibung", so Kaminski. Aerzte, die sich weigerten, dies zu tun, haetten so gut wie keine Chance noch eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschliessen. "Aus diesem Teufelskreis, bei dem der Druck auf die Schwangere, sich fuer die Abtreibung ihres Kindes zu entscheiden, vielfach unertraeglich hoch ist, gibt es nur einen Ausweg: Naemlich die Aenderung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen", zitieren die Medie esregierung, dem grauenhaften Unrecht endlich ein Ende zu setzen und sich einer Reform der Abtreibungsgesetzgebung nicht laenger zu verschliessen."

Gloria von Thurn und Taxis warf dem Staat vor, er vernachlaessige "in skandaloeser Weise" seine Pflicht zum Lebensschutz. Inzwischen uebertreffe "die Zahl der jedes Jahr durch Spaetabtreibungen getoeteten Kinder die derjenigen Kinder, die im Alter von bis zu 15 Jahren im Strassenverkehr zu Tode kommen", so die Fuerstin, die Mitglied des Stiftungsrates der "Stiftung Ja zum Leben" ist, die die Kampagne www.Tim-lebt.de ins Leben gerufen hat. Waehrend auf der einen Seite Fruehgeburten alle medizinisch moeglichen Hilfen erhielten, um zu ueberleben, wuerden auf der anderen Seite Kinder, bei denen eine Behinderung nicht ausgeschlossen werden koenne, im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen beseitigt, so Gloria von Thurn und Taxis weiter.

Johanna Graefin von Westphalen, Vorsitzende der Stiftung Ja zum Leben und Ehrenvorsitzende der Christdemokraten fuer das Leben (CDL), erinnerte an das Schicksal des sogenannten Oldenburger Babys, das der Kampagne den Namen gab. "In wenigen Wochen feiert Tim seinen 7. Geburtstag. Vor fast sieben Jahren sollte dieser Tag sein Todestag werden." Doch der Junge, der in der 25. Schwangerschaftswoche zu Tode geboren werden sollte, nachdem bei ihm Trisomie 21, auch bekannt als Down-Syndrom, diagnostiziert worden war, ueberlebte seine eigene Abtreibung. "Wohl in der Hoffnung, dass der Tod ihn noch einholt, ist Tim nach der Tat ueber neun Stunden nur notduerftig versorgt worden, was zu weiteren schweren Schaedigungen fuehrte," so die CDL-Ehrenvorsitzende. Tim ist kein Einzelfall. Nach Ansicht von Experten ueberleben Jahr fuer Jahr rund einhundert Kinder ihre Abtreibung. "Durch die aufopferungsvolle Zuwendung seiner Pflegeeltern und eine Delphin-Therapie im Sommer 2003 kann Tim seit seinem 6. Geburtstag auf die ihn bis dahin ernaehrende Magensonde verzichten. Nicht nur, dass Tim jetzt selbst essen gelernt hat, auch seine Faehigkeit sich zu konzentrieren und seine Bewegungen zu koordinieren, haben sich mittlerweile erheblich verbessert", berichtete Graefin von Westfalen.

Laut "Zenit" dankte das Bundesjustizministerium den Initiatoren fuer ihren Einsatz und erkannte vor allem die Kind-als-Schaden-Rechtssprechung als problematisch an. Wie die FAZ weiter berichtet, ist die Bundesregierung nach Worten des parlamentarischen Staatssekretaers Hartenbach allerdings jetzt nicht bemueht, das Thema der Spaetabtreibungen aufzugreifen.

In Deutschland sind seit der Novellierung des Paragraphen 218 im Jahr 1995 Abtreibungen bis zum Einsetzten der Geburtswehen - auch ohne vorherige Beratung - nicht nur straffrei, sondern auch nicht rechtswidrig, wenn sie "unter Beruecksichtigung der gegenwaertigen und zukuenftigen Lebensverhaeltnisse der Schwangeren nach aerztlicher Erkenntnis angezeigt sind, um eine Gefahr fuer das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeintraechtigung des koerperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere fuer sie zumutbare Weise abgewendet werden kann." (Paragraph 218a Abs. 2 StGB)

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