Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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07.06.2004

"Jetzt ist die Katastrophe da": Demenz ist Grund fuer hollaendische Todesspritze

Amsterdam (ALfA). Alzheimer und Demenz koennen in den Niederlanden unter bestimmten Umstaenden als Grund fuer aktive Sterbehilfe akzeptiert werden. Das meldet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung (Ausgabe vom 4. Juni) unter Berufung auf einen Bericht der Zeitung "De Volkskrant". Das Justizministerium habe einen Beschluss der Staatsanwaltschaften gebilligt, nach dem Aerzte nicht mehr verfolgt werden sollen, die an Alzheimer oder Demenz leidenden Menschen toedliche Mittel verabreichen. Alle sonstigen Kriterien fuer aktive Sterbehilfe muessten zudem erfuellt sein. Dazu gehoere, dass keine Aussicht auf Besserung bestehe und das Leiden unertraeglich sei. Auch muesse der Alzheimer- oder Demenzkranke ausdruecklich seinen Willen bekundet haben.

Unterdessen hat sich laut FAZ die niederlaendische Aerzte-Organisation KNMG fuer praezisere Regeln bei Sterbehilfe aus. Es sei eine Grauzone entstanden, da viele Aerzte die Meldepflicht umgingen, indem sie hohe Dosen von Praeparaten mit schmerzstillender Wirkung verabreichten, die aber auch den Tod herbeifuehren koennten. Wie die FAZ weiter berichtet, hat das niederlaendische Gesundheitsministerium kuerzlich angekuendigt, eine Untersuchung ueber die Gruende fuer den Rueckgang der gemeldeten Euthanasie-Faelle anzustrengen. Im vergangenen Jahr sind laut dem Blatt 1815 Faelle von Sterbehilfe in den Niederlanden gemeldet worden.

Die Deutsche Hospiz Stiftung hat die Entwicklung in den Niederlanden scharf kritisiert. In einer Pressemitteilung (4. Juni) erklaerte Eugen Brysch, Geschaefstfuehrender Vorstand der Stiftung: "Jetzt ist die Katastrophe da, vor der die Deutsche Hospiz Stiftung immer gewarnt hat: der Freifahrschein zum Totspritzen dementer Menschen in den Niederlanden." Dass im Nachbarland als Voraussetzung fuer aktiver Sterbehilfe ein unertraegliches Leiden und der eindeutige Wille des Patienten festgestellt werden sollen, sei eine "Farce", so Brysch. "Wer will bestimmen, was unertraegliches Leiden ist? Wie verwirrt darf ein Patient denn hoechstens sein, wenn er sagt, dass er getoetet werden will?" Die Niederlande schreiben unter anderem vor, dass zwei voneinander unabhaengige Aerzte entscheiden muessen, ob ein Patient euthanasiert wird. Dazu Brysch: "Das allein ist ein Todesurteil fuer Tausende von Menschen. Seit wann wird denn aus zwei subjektiven Meinungen eine objektive?" Das staatsanwaltschaftliche Plazet loese jetzt "auf grausame Weise" das juristische Dilemma, vor dem das niederlaendische Justizministerium seit der Einfuehrung der aktiven Sterbehilfe steht, so Brysch weiter. "Das Beispiel Niederlande zeigt: Wer einmal Ja sagt, spricht klare Todesurteile aus. Das loest einen Dammbruch aus, der nicht mehr gestoppt werden kann." In der Pressemitteilung weist die Deutsche Hospiz Stiftung auch darauf hin, dass in Deutschland derzeit einige Stimmen laut werden, die den aerztlich assistierten Selbstmord befuerworten. "Ich fordere die Bundesjustizministerin Zypries auf, diese Entwicklung in Deutschland zu stoppen", so Brysch. Auch in den Niederlanden sei der erste Schritt der aerztlich assistierte Suizid gewesen. Sollte das niederlaendische Beispiel auch in Deutschland Schule machen, koennten schon heute bis zu 1,6 Millionen Demenzkranke betroffen sein.

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