Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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12.01.2004

"Erhebliche Zweifel" an Statistik: DGGG fordert Verbot von Spaetabtreibungen

Berlin (ALfA). Eine Arbeitsgruppe der Deutschen Gesellschaft fuer Gynaekologie und Geburtshilfe (DGGG) hat gefordert, dass Abtreibungen generell nur noch bis hoechstens 22 Schwangerschaftswochen nach der Empfaengnis zugelassen werden und Aerzte nicht mehr in jedem Fall fuer unerkannte Schaeden bei ungeborenen Kindern haftbar gemacht werden koennen. Das berichtet "Die Welt" (Ausgabe vom 22. Dezember). Diese beiden Hauptforderungen an den Gesetzgeber haetten die Aerzte in einem gut 40-seitigen Positionspapier veroeffentlicht. In der Begruendung heisse es, dass etwa ab der 22. Woche ein ungeborenes Kind auch ausserhalb des Mutterleibes lebensfaehig sei, so dass sich aus aerztlicher Sicht der Schutzanspruch des Ungeborenen nicht mehr von demjenigen des bereits geborenen Kindes unterscheide.

Laut Statistik wurden im Jahr 2002 von insgesamt 130.387 vorgeburtlichen Kindstoetung 188 Abtreibungen nach der 23. Schwangerschaftswoche durchgefuehrt. An dieser Zahl hegt die Arbeitsgruppe unter Leitung des Luebecker Frauenarztes und DGGG-Praesident Klaus Diedrich jedoch "erhebliche Zweifel", so die Welt. "Berichte aus der Praxis zeigen, dass in mehreren Kliniken in der Bundesrepublik Spaetabbrueche erfolgen, die dann offenbar teilweise als Totgeburten und nicht als Abbrueche registriert werden", zitiert "Die Welt" Diedrich. Als Ursache dafuer werde von den Aerzten die Neufassung des Paragraphen 218 im Jahr 1995 genannt, bei der die embryopathische Indikation gestrichen und in die medizinische Indikation eingeflossen sei. Dadurch sei eine Toetung des Kindes praktisch bis kurz vor der Geburt moeglich. In diesem Zusammenhang kritisieren laut der "Welt" die Aerzte auch die unklare Auslegung des Begriffes "medizinische Indikation". Wenn sich die zu erwartenden Belastungen durch den spaeteren Unterhalt fuer das Kind in entscheidender Weise negativ auf den Gesundheitszustand der Mutter auszuwirken drohten, falle dies nach geltender Rechtssprechung bereits unter "medizinische Indikation".

Wie "Die Welt" weiter berichtet, zeigen sich die Mediziner auch besorgt darueber, dass sich viele Frauenaerzte angesichts der verbesserten Methoden der praenatalen Diagnostik zunehmend mit dem Anspruch der Eltern auf ein gesundes Kind konfrontiert saehen. Oft werde eine Abtreibung sogar im Sinne eines vermeintlichen Rechtsanspruchs eingefordert. Die behandelnden Aerzte stuenden dann vor dem Problem, dass sie moeglicherweise fuer hohe Unterhaltsforderungen aufkommen muessten, werde ein schwerbehindertes Kind geboren.

Die Arbeitsgruppe befuerchte, dass sich aus diesem verstaerkten Haftungsdruck heraus laengst eine Praxis entwickelt habe, im Zweifel eine Toetung des ungeborenen Kindes zu empfehlen, um von vornherein einem Klageverfahren aus dem Weg zu gehen. Um dem entgegenzuwirken, beduerfe es dringend "klarer rechtlicher Rahmenbedingungen", zitiert "Die Welt" aus dem DGGG-Positionspapier.

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