Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

Nächste Meldung · Vorige Meldung · Zur Übersicht

11.06.2003

Menschsein mit Verfallsdatum? Empoerung ueber Euthanasie-Vorstoss

Mainz (ALfA). Eine Einfuehrung von Altersbegrenzungen bei teuren medizinischen Leistungen haben der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Friedrich Breyer und der katholische Theologe Joachim Wiemeyer gefordert. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Focus" (Online-Ausgabe vom 3. Juni). In der ARD-Sendung "Report" habe Breyer die Altersgrenze 75 ins Gespraech gebracht. In hoeherem Alter solle nur noch die Schmerzlinderung finanziert werden, nicht aber Massnahmen, die vor allem dazu dienten, das Leben zu verlaengern. Wiemeyer habe laut "Focus" ergaenzend erklaert, es seien nun einmal nicht alle moeglichen Behandlungen fuer jeden finanzierbar. "Und dann bin ich der Auffassung, dass wir vor allen Dingen fuer Juengere medizinische Leistungen bereitstellen muessen", zitiert das Magazin den Theologen.

In einer Pressemitteilung hat sich die Deutsche Bischofskonferenz von den Aussagen Wiemeyers distanziert. Dessen Aeusserungen spiegelten in keiner Weise die Position der Deutschen Bischofskonferenz wider. Wiemeyer habe in der Sendung "ausschliesslich seine private Auffassung" vertreten. Die Bischofskonferenz trete immer fuer den Schutz des menschlichen Lebens ein, besonders in seinen schwaechsten Phasen. Dazu gehoere auch das Alter. Man habe stets betont, dass eine Gesellschaft gerade daran gemessen werde, wie sie mit ihren schwaechsten Mitgliedern umgehe. Menschliches Leben duerfe nie einer Kosten-Nutzen-Rechnung unterworfen werden, so die Bischofskonferenz. Eine Altersbegrenzung medizinischer Leistungen sei deshalb schlicht unvorstellbar.

Joerg-Dietrich Hoppe, Praesident der Bundesaerztekammer, sagte, der Vorschlag erinnere "an Euthanasie unter anderen Vorzeichen. Wenn wir hier nicht unmissverstaendlich ueber die Gefahren fuer eine dem Humanismus verpflichtete Gesellschaft aufklaeren, verkommt die Wuerde des Menschen zum blossen Konjunktiv." Dass diese Diskussion so moeglich geworden waere, zeige die "ethische Schieflage", in der sich die Gesellschaft befinde. Als ein Zeichen "kaum zu ueberbietenden Menschenverachtung" wertete der Vorsitzende des Marburger Bundes, Frank Ulrich Montgomery, den Vorschlag. "Wir Aerztinnen und Aerzte werden nicht zulassen, dass Mitmenschen frueher sterben, nur weil sie aelter sind. Wir sind auch keine Anwaelte der Krankenkasse, die pruefen, was betriebswirtschaftlich, volkswirtschaftlich oder gar besser fuer die Kassenlage ist", so Montgomery.

Inzwischen hat der Sozialverband Deutschland (SoVD) Strafanzeige "wegen des Verdachts auf Anstiftung zum Mord aus niedrigen Beweggruenden" gegen die beiden Professoren erstattet. Das berichtet die "Neue Osnabruecker Zeitung" (Ausgabe vom 6. Juni). Der SoVD-Praesident Peter Vetter wird zitiert mit der Aussage, dass es sich bei den Aeusserungen der beiden um "die unverbluemte Aufforderung zur Euthanasie aus Altersgruenden" handele. Einziges Motiv dabei sei die Sanierung der Krankenkassenfinanzen.

Nächste Meldung · Vorige Meldung · Zur Übersicht


Die Meldungen sind teilweise Pressemitteilungen und Newslettern von Partnerorganisationen entnommen. Das Meldungs-Datum bezeichnet den Tag der Aufnahme auf diese Webseite.