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11.06.2003
Gerichtsbeschluss: IVF nur fuer verheiratete Frauen von der Steuer absetzbar
Muenster (ALfA). Das Finanzgericht Muenster hat entschieden, dass die Kosten fuer eine kuenstliche Befruchtung nur Eheleute steuerlich absetzen koennen. Das meldet die "Deutsche Presseagentur" (dpa) (4. Juni). Eine unverheiratete, aber in einer in eheaehnlicher Gemeinschaft lebenden Frau haette die Kosten fuer eine In-Vitro-Befruchtung von etwa 7000 Euro bei ihrer Steuererklaerung als aussergewoehnliche Belastung vermerkt. Da sie damit beim Finanzamt gescheitert sei, habe sie erfolglos Klage eingereicht.
In der Begruendung des Finanzgerichts Muenster heisse es, dass eine unverheiratete Frau bewusst auf den Schutz verzichtet habe, den das Grundgesetz der Ehe und damit auch moeglichen Kindern gewaehre. Deshalb koenne nur eine verheiratete Frau die Kosten fuer eine kuenstliche Befruchtung absetzen, sofern sie auf natuerlichem Weg keine Kinder bekommen koenne und die Krankenkasse die Behandlungskosten nicht uebernaehme.
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