Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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05.06.2003

Menschenrechte sind unteilbar

Steeb plädiert beim Ökumenischen Kirchentag für einen umfassenderen Menschenrechtsbegriff

Für einen umfassenden Menschenrechtsbegriff hat Hartmut Steeb, Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, beim Ökumenischen Kirchentag in Berlin bei einer Podiumsdiskussion im Rahmen einer christlich-islamischen Menschenrechtsdebatte plädiert.
Vor der Diskussion unterschiedlicher Auffassungen zwischen Moslems und Christen diskutiere, müsse die Kritik in die eigenen Reihen stehen. Es gehe nicht an, dass man die Menschenrechte immer nur für die „geborenen“ Menschen einfordere. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse der vergangenen Jahrzehnte hätten klar gezeigt, dass das Menschsein schon mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginnt. Man müsse deshalb kritisch fragen, warum in mehrheitlich-christlich geprägten Staaten die Menschenrechte der Ungeborenen nicht beachtet würden. „Warum lassen wir Menschenrechtsverletzungen zu in Deutschland und Europa, staatlich sanktioniert und von der Gesellschaft finanziert? Ich vermisse den geballten Protest der Kirchen.“

Die Würde eines Menschen komme von Gott, „der uns das Leben gegeben hat“. Deshalb gäbe es die Menschenrechte ohne Ausnahme. Sie müssten in allen Gesellschaften gegenüber jedermann geachtet werden. Zwar könnten die Menschenrechte und die Menschenrechtsverletzungen von Land zu Land nicht gegeneinander aufgerechnet werden, aber es sei doch festzustellen, dass es keinen von Moslems dominierten Staat gäbe, der etwa das Menschenrecht auf Religionsfreiheit achte. Dieses Freiheitsrecht müsse sowohl die persönliche Glaubensfreiheit umfassen als auch die Versammlungsfreiheit, aber auch die aktive friedliche Vertretung des Glaubens in der Öffentlichkeit.

Steeb ist auch Vorsitzender des Treffens Christlicher Lebensrecht-Gruppen und Mitglied des Vorstandes im Bundesverband Lebensrecht.

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