Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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15.05.2003

Überparteiliche Initiative für ein Familienwahlrecht

Evangelische Allianz begrüßt FDP-Vorstoß gegen das Vergreisen

H a m b u r g / S t u t t g a r t (idea) - Die Deutsche Evangelische Allianz begrüßt eine überparteiliche Initiative zur Einführung eines Familienwahlrechts. Der Vorschlag der FDP-Bundestagsabgeordneten Hermann Otto Solms und Klaus Haupt sieht eine Grundgesetzänderung vor, damit Eltern künftig ein Wahlrecht für ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr erhalten. Die Gesellschaft müsse Kindern einen größeren Stellenwert einräumen, um nicht zu vergreisen, so ihre Begründung. Dem Wochenmagazin “Stern” (Hamburg) zufolge unterstützen Familienministerin Renate Schmidt (SPD) und Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer (Bündnis ‘90/Die Grünen) den Vorstoß. Auch der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann (Mainz), und der Vizepräsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Hans-Olaf Henkel (Köln), haben Zustimmung signalisiert. Der Staatssekretär im sächsischen Sozialministerium, Albin Nees (CDU), plädierte im März für ein Familienwahlrecht. Nees ist Präsident des Deutschen Familienverbandes.

Rund 14 Millionen mehr Wahlberechtigte
Allianz-Generalsekretär Hartmut Steeb (Stuttgart) sagte gegenüber idea, ein Familien- oder Kinderwahlrecht zwinge Politiker, stärker als bisher die Meinung aller Wähler zu berücksichtigen. Wenn gegenwärtig weniger als fünf Prozent der Erwachsenen drei und mehr Kinder haben, sei es kein Wunder, daß diese Gruppe häufig vernachlässigt werde. Mit dem Familienwahlrecht stiege die Zahl der Wahlberechtigten um rund 14 Millionen Personen, so daß eine familienfreundlichere Politik möglich wäre. Notwendig sei unter anderen eine materielle, soziale und juristische Aufwertung des Berufs der Hausfrau oder des Hausmannes. Der Staat solle nicht einseitig außerfamiliäre Einrichtungen bezuschussen, sondern Eltern ein Familiengehalt zahlen. Im Sinne des Grundgesetzes könnten dann die Eltern entscheiden, ob sie ihre Kinder selbst erziehen oder Institutionen wie Kinderhorte damit beauftragen wollen. Laut Steeb hat die Allianz bereits 1994 in ihrem familienpolitischen Programm ein Familienrecht gefordert.

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