Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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15.05.2003

Nach Protesten: Frauenarzt treibt nicht mehr ab

Gynäkologe will sich nicht länger an den Pranger stellen lassen

K a r l s r u h e / N e c k a r g e m ü n d (idea) - Nach massiven Protesten des Abtreibungsgegners Klaus Günter Annen (Weinheim bei Heidelberg) führt ein Frauenarzt keine Schwangerschaftsabbrüche mehr durch. Der Gynäkologe Volker Glatz (Neckargemünd bei Heidelberg) bestätigte gegenüber idea, daß er nach den Demonstrationen und Flugblattaktionen Annens nicht mehr abtreibe. Als Grund nannte er ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe von Ende April, das dem Abtreibungsgegner ausdrücklich zugestanden habe, in dieser fundamentalen Frage durch seine Proteste eine “spürbare Kränkung” auszulösen. “Wegen drei Abbrüchen im Monat muß ich mich nicht an den Pranger stellen lassen”, so Glatz gegenüber idea. Er kritisierte, daß der Staat einerseits für Abtreibungen bezahle, andererseits ein Oberlandesgericht Schwangerschaftsabbrüche offenbar für so verwerflich halte, daß er sich als Arzt in seiner Ehre kränken lassen müsse.

Bundesgerichtshof weist Beschwerde ab
Unterdessen hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Annens Beschwerde gegen einen Beschluß des Oberlandesgerichtes Stuttgart zurückgewiesen. Die Stuttgarter Richter hatten ihm untersagt, vor einer gynäkologischen Praxis in Heilbronn Handzettel zu verteilen, in denen es heißt: “Wußten Sie schon, daß in ... der Praxis von Dr. ... rechtswidrige Abtreibungen durchgeführt werden?” Der BGH argumentiert, Schwangerschaftsabbrüche seien zwar laut Gesetz rechtswidrig, die “außerkontextuelle Verwendung” dieses Wortes müsse sich aber am allgemeinen Sprachgebrauch messen lassen. Annen mache nicht deutlich, daß die Rechtswidrigkeit der Abtreibung nach der Beratungsregelung “ein legales, strafloses Handeln des Arztes nicht ausschließt”. In diesem Fall wögen die Persönlichkeitsrechte des Arztes schwerer als das Grundrecht auf Meinungsfreiheit.

“Kopfschütteln in der Öffentlichkeit”
Scharfe Kritik an dem BGH-Beschluß übt Annens Rechtsanwalt Leo Lennartz (Euskirchen). Er verweist darauf, daß die Urteile übergeordneter Gerichte in Deutschland in dieser Frage immer widersprüchlicher würden. Die Oberlandesgerichte in Stuttgart und in Karlsruhe hätten in vergleichbaren Fällen völlig gegensätzlich entschieden. “Das allein beweist die Notwendigkeit der Zulässigkeit solcher Bemerkungen wie die meines Mandanten. Man muß sich auch ohne juristische Fachausbildung zu einem Thema äußern dürfen.” Das Kopfschütteln in der Öffentlichkeit werde immer größer. Lennartz kündigte eine Beschwerde gegen den BGH-Beschluß beim Bundesverfassungsgericht an.

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