Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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05.10.2007

Schutz menschlicher Embryonen gestärkt

München (AFP) — Das Bundespatentgericht hat das so genannte Klon-Patent des Stammzellenforschers Oliver Brüstle teilweise für nichtig erklärt und damit den Schutz menschlicher Embryonen gestärkt. Soweit das 1999 von Brüstle angemeldete Patent aus menschlichen Embryonen gewonnene Stammzellen umfasst, verliert es wegen eines Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung seine Gültigkeit, entschied das Gericht. Damit folgte es zum Teil einer von der Umweltorganisation Greenpeace eingereichten Klage.

"Das Bundespatentgericht hat deutlich gemacht, dass menschliches Leben nicht kommerziell verwertet werden darf. Ethische Grenzen müssen den finanziellen Interessen der Patentanwender übergeordnet werden", sagte Greenpeace-Experte Christoph Then.

Brüstle hatte als erster deutscher Wissenschaftler die Erlaubnis erhalten, menschliche embryonale Stammzellen nach Deutschland einzuführen. Er gilt als einer der führenden Experten für Neurobiologie. 1999 erteilte ihm das Deutsche Patentamt ein Patent für die Züchtung neuronaler Stammzellen aus menschlichen Embryonen. Dieses umfasst auch Verfahren zur Züchtung solcher Stammzellen für die medizinische Forschung.

Brüstle wollte dabei das durch das schottische Klonschaf "Dolly" bekannt gewordene Klonverfahren beim Menschen anwenden. Laut Greenpeace werden Brüstle nach dem Urteil jetzt nur noch Patente auf Stammzellen erlaubt, für die Embryonen weder geklont noch zerstört werden müssen.

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