Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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02.10.2007

ödp: Keine Aufweichung des Embryonenschutzes

Bei den anstehenden Debatten um das Embryonenschutzgesetz ist eine Verschiebung oder gar Abschaffung der Stichtagsregelung bei der Forschung an embryonalen Stammzellen im Gespräch. Die stellvertretende baden-württembergische Landesvorsitzende der Ökologisch-Demokratischen Partei und Theologin Verena Föttinger sieht darin die Gefahr eines schleichenden Einstiegs in die verbrauchende Embryonenforschung in Deutschland. Das Stammzellgesetz verbietet bisher die Einführung und Verwendung von embryonalen Stammzellen zur Forschung in Deutschland mit der Ausnahme von Stammzelllinien, die vor dem 1. Januar 2002 aus zuvor getöteten Embryonen im Ausland gewonnen wurden. Nun will ein Mehrheitsvotum des Nationalen Ethikrates und die Deutsche Forschungsgemeinschaft diese Regelung aufweichen, um die Forschung an jeweils neuesten Zellen zu ermöglichen. Für jede Stammzelllinie, die angelegt wird, werden aber Hunderte von Embryonen vernichtet.. "Es ist unmoralisch, Kranken Heilung zu versprechen in der Hoffnung auf Medikamente, die auf der Tötung von Embryonen beruhen", so Verena Föttinger. Embryonale Stammzellen haben aber in Versuchen eine hohe Neigung zur Krebsbildung statt zur Heilung gezeigt. Damit stimmt die ödp Baden-Württemberg bei diesem Thema mit der Haltung der Deutschen Evangelischen Allianz überein, deren Hauptvorstand am vergangenen Freitag die Abgeordneten des Bundestages aufgefordert hatte, einer Veränderung oder Streichung des Stichtages im Stammzellgesetz nicht zuzustimmen. Auch die katholische Deutsche Bischofskonferenz warnt eindringlich vor einer weiteren Aufweichung des Embryonenschutzes.

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