Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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30.07.2007

Stammzellgesetz BVL fordert Erhalt des geltenden Stichtags

Kaminski: Verlegung ethisch inakzeptabel,
medizinisch und forschungspolitisch unsinnig


Köln. Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) hat sich entschieden gegen eine Verschiebung der im Stammzellgesetz festgeschriebenen Stichtagsregelung ausgesprochen. “Eine Verschiebung des Stichtags wäre ethisch inakzeptabel sowie medizinisch und forschungspolitisch unsinnig³, erklärte die Vorsitzende des BVL, Dr. med. Claudia Kaminski, heute in Köln.

“Wer durch die Verlegung des Stichtags erreichen will, dass Forscher in Deutschland künftig auch solche Stammzelllinien
importieren können, die nach dem 1. Januar 2002 aus getöteten menschlichen Embryonen hergestellt wurden, rechtfertigt
damit posthum deren Tötung³, so Kaminski. Die BVL-Vorsitzende erinnerte daran, dass sich der BVL, unter dessen Dach
sich dreizehn bundesweit operierende Lebensrechtsorganisationen zusammengeschlossen haben, bereits im Vorfeld der
Verabschiedung des Stammzellgesetzes eindringlich vor einem Import embryonaler Stammzellen gewarnt hatte.

“Unsere Befürchtungen, dass Deutschland mit diesem fatalen Schritt zu einer Ausweitung der Tötung menschlicher
Embryonen beitragen würde, haben sich bestätigt. Heute gibt es weltweit rund 500 humane embryonale Stammzelllinien;
zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Stammzellgesetzes waren es noch rund 70. Eine Verschiebung des Stichtags
wäre daher das völlig falsche Signal³, so Kaminski weiter.

“Dies gilt umso mehr, als selbst die vehementen Befürworter der Forschung mit embryonalen Stammzellen auf absehbare
Zeit nicht mit der Entwicklung von Therapien rechnen, während mit den ethisch unproblematischen adulten Stammzellen
laufend neue Heilungserfolge erzielt werden. Dabei werden Patienten sowohl mit körpereigenen Stammzellen als auch
mit den adulten Stammzellen passender Fremdspender behandelt. Im Jahr 2005 bekamen allein in Deutschland 2600
Patienten im Rahmen einer Stammzelltherapie eigene Stammzellen transplantiert (autologe Transplantation). 1800 Patienten erhielten Stammzellen von einem fremden Spender (allogene Transplantation).³, sagte die Ärztin.

“Während weltweit keine einzige klinische Studie mit embryonalen Stammzellen existiert, wurden adulte Stammzellen
bereits zur Behandlung von 65 Krankheiten eingesetzt. In klinischen Studien wird der Einsatz adulter Stammzellen außer
bei der bereits erfolgreich praktizierten Behandlung von Herzinfarkten auch bei Therapien für Brustkrebs, rheumatoider
Arthritis, multipler Sklerose, Morbus Crohn sowie bei Hornhautdefekten erprobt³, so die Ärztin weiter.
“Angesichts dieser Tatsachen sowie der in Tierversuchen nachgewiesenen hohen Neigung embryonaler Stammzellen
im Körper der Empfänger zu Tumoren zu entarten, ist es forschungspolitischer Unfug, der embryonalen Stammzellforschung weiter Aufmerksamkeit zu schenken. Dies wäre selbst dann der Fall, wenn für die embryonale Stammzellforschung keine Embryonen getötet werden müssten. Hier wird nur gutes Geld schlechtem hinterher geworfen³, erklärte Kaminski.

Auf einem vom BVL veranstalteten Symposium in Berlin hatten sich Ende Mai Stammzellexperten aus Deutschland,
Großbritannien und Österreich übereinstimmend gegen die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen und
für eine stärkere Förderung der Forschung mit adulten Stammzellen sowie aus Nabelschnurblut gewonnenen Stammzellen
ausgesprochen.

Laut einer Anfang des Jahres im Auftrag des BVL vom Meinungsforschungsinstitut TNS Infratest erhobenen Umfrage
wünscht mehr als die Hälfte (56,3 %) der Bundesbürger, dass sich die Wissenschaft auf die Forschung mit ethisch
unproblematischen Stammzellen konzentriert.

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