Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

Nächste Meldung · Vorige Meldung · Zur Übersicht

11.07.2007

Vorschläge der EKD zur Patientenverfügung gefährden Selbstbestimmung schwerstkranker Patienten

Palliativmediziner kritisiert Eckpunktepapier der Evangelischen Kirche in Deutschland für eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen

Bad Krozingen, 11. Juli 2007: Mit einem Eckpunkte-Papier hat sich heute der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland in die Diskussion um eine Patientenverfügungs-Gesetzgebung eingemischt und zugleich eindeutig für eine derartige Regelung Stellung bezogen. Damit betritt die evangelische Kirche gefährliches Terrain.

Neben manch Nützlichem und Sinnvollem (z.B. hinsichtlich definitorischer Klarstellungen) enthält das Papier ethisch Riskantes. Dies gilt insbesondere dort, wo es zum Thema der Reichweite von Patientenverfügungen Stellung nimmt und sich dabei auf Menschen im Wachkoma und dem weit fortgeschrittenen Stadium der Demenz bezieht.

Der Palliativmediziner Professor Dr. med. Dr. h.c. Christoph Student stellt diesem Papier fünf kritische Thesen entgegen, mit denen er begründet, weshalb ein Patientenverfügungs-Gesetz die Selbstbestimmung kranker Menschen eher gefährdet als dass es sie fördert:

Die Unsicherheit im Umgang mit Patienten Verfügungen resultiert nicht aus mangelnder Rechtssicherheit, sondern liegt im Phänomen von Sterben und Tod selbst begründet. Denn Leben und Sterben sind dynamische Prozesse, denen ein statisches Instrument wie die Patientenverfügung nicht gerecht werden kann.

Eine Patientenverfügung überfordert alle Beteiligten - diejenigen, die sie aufsetzen ebenso, wie diejenigen, die sie zu befolgen suchen.

Patientenverfügungen lassen schon jetzt den Betroffenen nur die Wahl zwischen zwei Übeln anstelle wünschenswerter positiver Alternativen. Dies bedeutet eine erhebliche Einschränkung des Rechtes auf Selbstbestimmung.

Ein Patienten-Verfügungs-Gesetz droht die bestehenden Mängel in der Versorgung von Menschen, die mit Bewusstseins-Einschränkungen leben müssen, zu zementieren.

Die Nachteile eines Patienten-Verfügungs-Gesetzes würden sich auch auf all jene auswirken, die keine Patientenverfügung aufsetzen können oder wollen. Denn auch diese Menschengruppe würde über den Kunstgriff des „mutmaßlichen Willens“ nach analogem Regeln behandelt.

Der vollständige Text der Veröffentlichung kann im Internet unter
http://christoph-student.homepage.t-online.de/Down loads/Warum_wir_kein_Patientenverfuegungs-Gesetz_b rauchen.pdf?foo=0.1888486570596703
eingesehen werden.

Nächste Meldung · Vorige Meldung · Zur Übersicht


Die Meldungen sind teilweise Pressemitteilungen und Newslettern von Partnerorganisationen entnommen. Das Meldungs-Datum bezeichnet den Tag der Aufnahme auf diese Webseite.