Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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12.07.2007

Urteil: Abtreibungen duerfen bei namentlicher Nennung von Aerzten nicht mehr als Mord bezeichnet werden

Karlsruhe (ALfA). Abtreibungen duerfen im Internet nicht als "Mord" bezeichnet werden, wenn dabei Namen von einzelnen Aerzten genannt werden. Diese Entscheidung gab das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einer Pressemitteilung vom 12. Juli bekannt (Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 28. Februar 2007 - 6 U 98/06). Konkret ging es um einen Rechtsstreit zwischen dem bundesweit bekannten Abtreibungsgegner Klaus Guenter Annen von der "Initiative Nie wieder ! e.V." und einem niedergelassenen Gynaekologen, der auch rechtswidrige, aber straffreie, Schwangerschaftsabbrueche nach der Beratungsregelung vornimmt. Annen hatte auf seiner Website www.babycaust.de zahlreiche Aerzte samt Anschrift genannt und ihnen "Mord" im Auftrag der Muetter vorgeworfen. Laut OLG gelangte man ueber einen Button weiter auf eine Seite, auf der es heisst: "Beten Sie, wenn moeglich regelmaessig, fuer die Mediziner... welche den Mord der Abtreibungstoetung selbst vornehmen...". Der Klaeger wandte sich gegen die Auffuehrung seines Namens, weil er durch den Inhalt der Website indirekt als "Moerder" bezeichnet werde. Dadurch werde sein Persoenlichkeitsrecht verletzt.

Der Beklagte habe demgegenueber erklaert, er bezeichne zwar Abtreibung als Mord, nicht aber Aerzte, die Abtreibungen durchfuehrten, als Moerder. Seine Website sei einem umfassenden Kampf des Lebensrechts gewidmet und beschaeftige sich nicht nur mit dem Thema Abtreibung, sondern auch mit der Euthanasie und dem Holocaust. Daher werde es seinem Anliegen nicht gerecht, wenn der Klaeger einzelne Zitate herausgreife und auf sich beziehe. Das Landgericht Mannheim hatte die Klage abgewiesen. Die Berufung des Klaegers zum Oberlandesgericht Karlsruhe hatte Erfolg. Das Oberlandesgericht hatte Annen verurteilt, es zu unterlassen, auf seiner Internetseite Abtreibungen, wie sie von dem auf der Internetseite namentlich genannten Klaeger vorgenommen werden, als "Mord" zu bezeichnen, nachdem er eine vorherige Klarstellung auf seiner Homepage verweigert hatte.


Weitere Informationen:

Abtreibungsgegner darf Abtreibungen von Aerzten, die er auf seiner Internetseite namentlich auffuehrt, nicht mehr als Mord bezeichnen Ausfuehrliche PRESSEMITTEILUNG Oberlandesgericht Karlsruhe 12.07.07 mit weiteren Ausfuehrungen zum Urteil
http://www.olgkarlsruhe.de/servlet/PB/menu/1209255 /index.html?ROOT=1180141

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