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02.06.2007

Mogelpackung: Deutsche Gesellschaft fuer Gynaekologie und Geburtshilfe gegen Fetozid bei Mehrlingsschwangerschaften

Berlin (ALfA). Die Deutsche Gesellschaft fuer Gynaekologie und Geburtshilfe e.V. DGGG hat die Weiterentwicklung des Embryonenschutzgesetzes (ESchG) zu einem Fortpflanzungsmedizingesetz gefordert, um einen Fetozid, d.h. das Toeten eines oder mehrerer Foeten im Mutterleib, bei Mehrlingsschwangerschaften nach kuenstlicher Befruchtung zu vermeiden. Dieses Fortpflanzungsmedizingesetz solle "die Erkenntnisse der modernen Fortpflanzungsmedizin aufgreifen und den Wertungswiderspruch aufloesen, einerseits den Embryo vor Beginn der Schwangerschaft (in vitro) umfassend zu schuetzen, andererseits jedoch nach der Einnistung (in vivo) den Lebensschutz zu relativieren, in dem ein spaeterer Schwangerschaftsabbruch billigend in Kauf genommen wird."

Zur Begruendung fuehrte die DGGG in einer Pressemitteilung vom 29. Mai aus, die Rate von Mehrlingsschwangerschaften liege bei Anwendung von "assistierenden Reproduktionstechniken" (ART) ueber dem 20-fachen gegenueber der bei natuerlicher Empfaengnis. Laut dem Deutschen In-Vitro-Fertilisation-Register gab es 2004 8.036 Geburten nach ART, davon waren 1.567, d.h. ca. 19,5 Prozent, Zwillinge und 80, d. h. knapp 1 Prozent, Drillinge. Eine Mehrlingsschwangerschaft, insbesondere eine Drillingsschwangerschaft, bedeute fuer die Feten ein erhoehtes Fruehgeburtsrisiko, Wachstumsretardierung und vermehrte Sterblichkeit der Fruehgeborenen. Mit zunehmender Schwangerschaftsdauer stiegen die Gefahren fuer die werdende Mutter. Die Mehrlingsschwangerschaften benoetigen dabei laut DGGG eine engmaschige Betreuung und Ueberwachung waehrend der Schwangerschaft und der Geburt. Aus medizinischen Gruenden koenne es angezeigt sein, eine "fetale Reduktion" vorzunehmen, d.h. einen Feten selektiv nach Praenataldiagnostik oder unselektiv zu toeten. Im Jahr 2004 wurden nach Angaben der DGGG 222 Fetozide nach ART durchgefuehrt.

"Es gibt in der Fortpflanzungsmedizin geeignete Verfahren, durch die eine Mehrlingsschwangerschaft weitestgehend vermieden werden kann. Ihre Anwendung wuerde viele Fetozide ueberfluessig machen", so Prof. Walter Jonat, Praesident der DGGG. Er verwies auf die gaengige Praxis in den skandinavischen Laendern, wo nach morphologischer Betrachtung nur ein oder hoechstens zwei Embryonen fuer den Transfer in die Gebaermutter ausgewaehlt werden, mit dem Ergebnis einer besseren Gesundheit der schwangeren Frauen und ihrer Kinder bei gleichzeitiger hoeherer Schwangerschaftsrate. Fetozide seien dort nicht notwendig, so der DGG-Praesident.

Anmerkung der Redaktion: Genau diese Selektion von Embryonen verhindert zur Zeit das ESchG, indem es bestimmt, dass alle maximal drei kuenstlich erzeugten Embryonen auch der Frau eingepflanzt werden und somit eine Chance auf Geburt haben. Die DGGG fordert hiermit nicht weniger als das planmaessige Aussortieren und de facto Toeten durch Wegwerfen "ungeeigneter" Embryonen mittels einer Variante der PID.


Weitere Informationen:

Deutsche Gesellschaft fuer Gynaekologie und Geburtshilfe e.V.
http://www.dggg.de/

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