Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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24.04.2007

Merkel macht den Weg frei für neue Verordnung einer einheitlichen EU-Stammzellenforschung

Verbrauchende Embryonenforschung soll europaweit zugelassen werden

Münster, 23.04.2007. „Es darf keine Fremdnutzung menschlichen Lebens geben“, fordert Mechthild
Löhr, Vorsitzende der CDL (Christdemokraten für das Leben), im Hinblick auf eine wichtige EUVerordnung, über die das EU-Parlament am Mittwoch abstimmt. Diese öffnet in doppelter Weise einer Verfügung über menschliches Leben den Weg:

Erstens umfaßt die Verordnung die Zulassung neuartiger Therapien mit Einschluß des Eingriffs in die menschliche Keimbahn, d.h. die künstliche Veränderung des Erbgutes in Ei- und Samenzellen, die somit auch an alle Nachfahren des Betreffenden vererbt werden.

Zweitens kommerzialisiert die Verordnung den menschlichen Leib und seine Vernutzung durch eine europaweite Zulassung von Präparaten, zu deren Herstellung menschliche Embryonen getötet werden oder für die Mensch-Tier-Mischwesen (Chimären) hergestellt und wieder vernichtet werden. Für beide Verfahren werden menschliche Ei- und / oder Samenzellen benötigt und verbraucht. In Deutschland sind diese Methoden bisher nicht zulässig und untersagt. „ Es
ist eine skandalöse Grenzüberschreitung des politischen Anstands, daß die Bundesregierung unter einer CDU-Kanzlerin in Brüssel Anträge von Grünen, Linken und Sozialdemokraten unterstützt, die gegen die deutsche Rechtslage und gegen die Auffassung der eigenen und noch dazu größten
Fraktion im Europa-Parlament, der Christdemokraten (EVP), gerichtet sind.“

Bundeskanzlerin Merkel bestätigte in einem Schreiben an die CDL noch im Oktober 2006: „Es darf keine Verfügung über das Leben geben“. Kaum ein halbes Jahr später setzt sie sich als deutsche Ratspräsidentin nun aktiv für den genannten EU-Verordnungsvorschlag ein, der das menschliche Leben in einem bisher nicht gekannten Maße der Verfügung und Vernutzung preisgibt. Dies steht nicht nur im Widerspruch zu ihren eigenen Worten, sondern auch im völligen Widerspruch zur deutschen Rechtslage, zu früheren EU-Vereinbarungen und zum Votum des Rechtsausschusses des Europa-Parlaments.
Bisher sind die einzelnen Mitgliedstaaten für die Regelung der Stammzellforschung zuständig. Der EU-Verordnungsvorschlag bezieht neu auch die Forschung an embryonalen Stammzellen mit ein, was
von der deutschen EU-Ratspräsidentin Merkel unterstützt wird. Dies, obwohl geltendes deutsches Recht dagegen spricht und auch die EU bei den Verhandlungen zum 7. Forschungsrahmenprogramm für die Zeit von 2007-2013 eine Harmonisierung für die Embryonenforschung auf europäischer Ebene ausdrücklich ausgeschlossen hatte.

„ Auch das Argument, für alle EU-Bürger müsse Sicherheit und Zugänglichkeit in bezug auf neuartige Produkte herrschen, ist Augenwischerei und soll nur den tatsächlich geplanten ethischen Dammbruch bemänteln.“ so Löhr. Bereits heute sieht sich das Gesundheitswesen angesichts der wachsenden Kosten zu einschneidenden Reformen gezwungen. Medikamente und Produkte aus der
Embryonenforschung reduzieren die Gesundheitskosten keineswegs. Voraussehbar ist ein weiteres Sich-Öffnen der Schere zwischen Reichen, die sich „Gesundheit“ leisten können, und weniger Bemittelten, die trotz formaler Zugänglichkeit wegen finanzieller Barrieren davon ausgeschlossen blieben. Zudem droht die Gefahr, daß die „Gesundheit“ Reicher zunehmend auf Kosten Armer geht.
Davon zeugt der entwürdigende und für die betroffenen Frauen gesundheitsgefährdende Handel mit Eizellen und Embryonen von Rumäninnen, wie er im März 2005 gerade auch das EU-Parlament
beschäftigt hat.
Die CDL schließen sich deshalb der Forderung von Wolfgang Zoeller, Annette Widmann-Mauz und
Hubert Hüppe (CDU/CSU-Bundestagsfraktion) sowie Dr. Werner Langen, Klaus-Heiner Lehne und Dr.
Peter Liese (EVP-ED-Fraktion, CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament), Fraktion Bündnis
90/Die Grünen im Bundestag an. Die Politiker fordern, die Frage der embryonalen Stammzellen aus dem Anwendungsbereich der Verordnung herauszunehmen, da es dazu in Europa keinen Konsens gebe. „Eine einfache Angleichung an das jeweils niedrigste Schutzniveau ist weder aus ethischer noch aus rechtspolitischer Hinsicht hinnehmbar“, so Mechthild Löhr. Andererseits müßten Prinzipien, über die man sich bisher in Europa einig war, auch im Rahmen der Verordnung abgesichert werden. Dazu gehört der Ausschluß der Zulassung von Produkten, für die Embryonen hergestellt und getötet werden mußten oder die auf Zellen und Gewebe von Mensch-Tier-Hybriden / Chimären beruhen sowie von Produkten, bei denen es um Eingriffe in die menschliche Keimbahn geht.

„Die Unverfügbarkeit des Lebens fordert absoluten Schutz. Die Tötung von Embryonen und eine Kommerzialisierung des menschlichen Körpers müssen in Deutschland dringend verhindert werden.“ Das Vorgehen der Bundesregierung liege zwar auf Linie der SPD-Programmatik, sei aber mit den politischen Grundpositionen der Christdemokraten bisher unvereinbar gewesen.
CDL ist eine Lebensrechtsinitiative innerhalb der CDU/CSU und Mitglied im Bundesverband
Lebensrecht (BVL).

Christdemokraten
für das Leben e.V.
Initiative in der CDU/CSU
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