Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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21.04.2007

USA: Oberster Gerichtshof bestätigt

CDL: Das muss sich auch auf die Debatte in Deutschland auswirken

USA: Oberster Gerichtshof bestätigt
Verbot der Teilgeburtsabtreibung

Münster, 20.04.2007 – „Das Verbot der Teilgeburtsabtreibung schützt nicht nur das ungeborene Kind, sondern hat auch die Würde von Müttern und Ärzten im Blick hat“, nimmt Monika Hoffmann, Medienbeauftragte der Christdemokraten für das Leben (CDL) zum Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA Stellung. In den USA hat der Oberste Gerichtshof am 18. April mit fünf zu vier Stimmen mit einem richtungsweisenden Urteil ein Bundesgesetz von 2003 bestätigt, wonach die Methode der so genannten Teilgeburtsabtreibung (Partial-Birth Abortion, PBA) rechtswidrig ist. Dabei geht es um das Verbot einer in manchen Fällen nach Ende des dritten Schwangerschaftsmonats angewendeten Methode, die viele Ärzte unter bestimmten Umständen für am sichersten für die Frau halten. Dabei wird der Schädel des Fötus beschädigt oder ganz zerstört. „Die Würde der Ärzte, deren Aufgabe es ist, Leben zu erhalten und zu retten, wird bei dieser brutalen Methode in besonderer Weise verletzt und der Leib Schwangerer wäre dabei nicht nur Todeszelle, sondern quasi Folterkammer“, so Hoffmann.

Das Argument der Befürworter dieser Methode, es gehe nicht an, daß Politiker und nicht Ärzte über die medizinische Behandlung der Frauen entschieden, wird vom Gerichtshof entkräftet. Das Urteil weist darauf hin, daß es „sichere Alternativen“ zu der verbotenen Form der Spätabtreibung gibt, die das Fehlen einer Ausnahmeregelung im Falle einer medizinischen Indikation der Abtreibung ausgleichen.

Das amerikanische Urteil spiegelt auch einen zwar langsamen, aber wachsenden gesellschaftlichen Bewußtwerdungsprozeß wider, daß nicht nur das ungeborene Kind, sondern auch seine Mutter in besonderer Weise des Schutzes bedarf. Ungenügende Information und gesellschaftlicher Druck sind zu oft schlechte Ratgeber von Frauen, die ungewollt schwanger sind und sich die Frage der Abtreibung stellen.

Selbst wenn Abtreibungsbefürworter gebetsmühlenartig das „mein Bauch gehört mir“-Argument ins Feld führen, ist gerade ihm in den letzten Wochen von Seiten vieler Frauen widersprochen worden. Aussagen wie "Das Trauma Abtreibung zerstörte mein Leben" und "Alle sagten, es sei das Beste für mich und für mein Kind! Nun ist mein Kind tot, und ich bin verzweifelt!“ (alle Stimmen in der B.Z. Berlin) zeugen davon, daß Frauen, die ungewollt schwanger sind unter einem enormen gesellschaftlichen Druck stehen.“

„Um der ungeborenen Kinder willen, aber auch wegen der in unterschiedlicher Weise betroffenen Verantwortlichen muß sich dieses Urteil auch auf die Lebensschutzdebatte in Deutschland auswirken. Wir hoffen, daß das angekündigte Verbot der Spätabtreibung von der Bundesregierung nun endlich umgesetzt wird. Dieser Schritt im Lebensschutz ist dringend notwendig. Dies insbesondere darum, weil Frauen ihren Schritt zur Abtreibung, dessen negative Auswirkungen sie erst zu spät wahrnehmen, nicht rückgängig machen können: ‚Ich würde es sofort rückgängig machen! Das Kind hat ein Recht auf Leben!’, so eine Betroffene“.

CDL ist eine Lebensrechtsinitiative innerhalb der CDU/CSU und Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

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