Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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27.01.2007

Umfrage: Mehrheit der Deutschen will keine embryonale Stammzellforschung

Berlin (ALfA). Mehr als die Haelfte der Buergerinnen und Buerger der Bundesrepublik Deutschland, d.h. 56,3 %, wuenscht, dass sich die Wissenschaft ausschliesslich auf die Forschung mit adulten Stammzellen konzentriert. Zwei Drittel bzw. 66,5 % halten es fuer „richtig“, dass in Deutschland „keine menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken erzeugt und zerstoert werden“ duerfen. Das sind die beiden wichtigsten Ergebnisse einer bundesweiten Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut TNS Infratest Mitte Januar im Auftrag des Bundesverband Lebensrecht (BVL) durchgefuehrt hat und die am 25. Januar von der Vorsitzenden des BVL, Dr. med. Claudia Kaminski, in Berlin vorgestellt wurde. Die durchgefuehrte Umfrage basiert auf 1000 Interviews, 814 in West- und 186 in Ostdeutschland, die unter der deutschsprachigen Bevoelkerung ab 14 Jahren in Privathaushalten der Bundesrepublik Deutschland zwischen dem 12. und 15. Januar 2007 gefuehrt wurden.

„Wer fuer die embryonale Stammzellforschung eintritt, der muss sich ab heute darueber im Klaren sein, dass er eine Politik macht, die gegen das steht, was die Mehrheit der Bevoelkerung fuer richtig haelt“, fasste Kaminski zusammen. So habe die Umfrage gezeigt, dass Frauen die embryonale Stammzellforschung noch weitaus staerker ablehnen als Maenner. Waehrend 46,5 % der Maenner fuer eine Beschraenkung der Forschung auf die adulte Stammzellforschung eintreten, befuerworteten in der Befragung 41,4 % von ihnen eine Erforschung von adulten und embryonalen Stammzellen. Bei den Frauen waren es nur 26,4 %. Dagegen forderten 63,7 % der Frauen eine Eingrenzung der Forschung auf die adulte Stammzellforschung, bei der keine menschlichen Embryonen erzeugt und getoetet werden. Offenbar seien Frauen als potentielle Spenderinnen von Eizellen und Empfaengerinnen kuenstlich erzeugter Embryonen vermutlich sensibler, so die BVL-Vorsitzende.

Ein aehnliches Bild zeigt sich der Umfrage zufolge, wenn es um das bestehende Embryonenschutzgesetz geht. Hier befuerworteten fast drei Viertel, d.h. 73,8 %, der Frauen das geltende Gesetz, „das es verbietet, einen menschlichen Embryo fuer einen wissenschaftlichen oder medizinischen Zweck zu verwenden, der nicht dem Leben des Embryos dient“. Aber auch bei Maennern stiess das Embryonenschutzgesetz mit 56,9 % bei deutlich mehr als der Haelfte auf Zustimmung.

Bemerkenswert sei zudem, dass sich die Ablehnung der embryonalen Stammzellforschung auch durch alle Altersgruppen zog. Selbst bei der Gruppe der Senioren ab 60 Jahren und aelter, die am ehesten von einer Therapie mit embryonalen Stammzellen profitieren koennten, befuerworteten nur 33,6 % eine Forschung mit embryonalen Stammzellen. Dagegen wollen 50,2 % laut TNS-Infratestbefragung, dass sich die Forschung ausschliesslich auf die Arbeit mit koerpereigenen Stammzellen beschraenkt.

„Besonders erfreulich ist aus Sicht des BVL die Haltung der nachwachsenden Generation“, so Kaminski. Laut der Umfrage lehnen unter den befragten Schuelern ab 14 Jahren 61,9 % die embryonale Stammzellforschung ab. 76,2 % befuerworten, dass in Deutschland keine Embryonen zu Forschungszwecken erzeugt und zerstoert werden duerfen. „Die Jugend ist, zumindest was den Embryonenschutz betrifft, klar Pro-Life orientiert“ so Kaminski weiter.

Neue Debatte im Deutschen Bundestag am 1. Februar

Besonderes Gewicht erhaelt die aktuelle Umfrage vor dem Hintergrund einer anstehenden neuen Debatte im Deutschen Bundestag am 1. Februar. An diesem Tag steht die 1. Lesung des von der FDP-Fraktion vor einem Jahr eingebrachten Gesetzentwurfs eines zur Aenderung des Stammzellgesetzes (Drucksache 16/383) auf der Tagesordnung des Bundestags-Plenums. Fuer die Debatte sind 30 Minuten vorgesehen.

In der Begruendung des Gesetzentwurfes der FDP heisst es: "… Die Entwicklungen der letzten Jahre in der embryonalen Stammzellforschung, die bisher nur ausserhalb Deutschlands stattgefunden haben, zeigen, dass in diesem Bereich die Aussichten auf neue Heilungsmethoden fuer schwerste Erkrankungen, wie z. B. Multiple Sklerose oder Herzinfarkt, am groessten sind. Die Ausschoepfung der Heilungsmoeglichkeiten solcher Krankheiten, wie sie durch die embryonale Stammzellforschung entwickelt werden koennen, ist ein Gebot der Ethik."

Diesem Vorstoss erteilte Hubert Hueppe, MdB, Berichterstatter fuer Bioethik und Gentechnik der CDU/CSU-Arbeitsgruppe Gesundheit und in der 14. und 15. Wahlperiode stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" in einer Pressemitteilung vom 25. Januar eine klare Absage. „Forderungen nach einer Aenderung des Stammzellgesetzes sind nicht nur vom ethischen Standpunkt her unverantwortlich, sie werden auch von einer ueberwaeltigenden Mehrheit der Buerger nicht getragen. Von daher sollten gerade die Unionsparteien derartigen Bestrebungen mit aller Entschlossenheit entgegentreten“, sagte Hueppe.

Zudem gebe es wie es auch die wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages juengst herausgefunden haben, weder Therapien noch klinische Studien am Menschen mit embryonalen Stammzellen. (Siehe dazu den mittlerweile online verfuegbaren Text der Ausarbeitung.) Im Gegensatz zur embryonalen Stammzellforschung verfuege die Forschung an adulten Stammzellen ueber eine grosse gesellschaftliche Akzeptanz. Sie werde bereits seit vier Jahrzehnten erfolgreich in der Therapie eingesetzt und sei ethisch unbedenklich, da fuer sie keine menschlichen Embryonen getoetet werden muessen.


Weitere Informationen

„Wie denken die Deutschen ueber die Stammzellforschung?“ Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS-Infratest im Auftrag des Bundesverband Lebensrecht e.V. Januar 2007
9 Seiten (1,2 Mb) grafische Darstellung im PDF-Format, veroeffentlicht 25.01.07 http://www.alfa-ev.de/fileadmin/user_upload/downlo ad/BVL_Folien_250107_stammzellenumfrage.pdf

Der Stand der Forschung zu und Potenziale von embryonalen und adulten Stammzellen Ausarbeitung Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages
Verfasserin: Dipl.-Chem. Susanne Donner
Abschluss der Arbeit: 21.12.2006, zuletzt ergaenzt und aktualisiert am: 17.01.2007
18 Seiten im PDF-Format
http://www.bundestag.de/bic/analysen/2007/Der_Stan d_der_Forschung_von_embyonalen_und_adulten_Stammze llen.pdf

Entwurf eines Gesetzes zur Aenderung des Stammzellgesetzes Gesetzentwurf der Abgeordneten Ulrike Flach, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Muenster), Dr. Wolfgang Gerhardt u.a. und der Fraktion der FDP
4 Seiten, Drucksache 16/383, 16. Wahlperiode, 18.01.2006 http://dip.bundestag.de/btd/16/003/1600383.pdf

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