Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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25.01.2007

Zwei Drittel gegen verbrauchende Embryonenforschung

Umfrage ergab: Ablehnung durch Frauen überdurchschnittlich hoch

B e r l i n (idea) – Zwei Drittel der Deutschen (66,5 Prozent) sind gegen eine verbrauchende Forschung an embryonalen Stammzellen, bei der menschliches Leben zerstört wird. Das ergab eine repräsentative Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut TNS Infratest Mitte Januar unter 1.000 Personen durchgeführt hat. Auftraggeber war der Bundesverband Lebensrecht (BVL), der die Ergebnisse am 25. Januar in Berlin vorstellte. „Wer für die embryonale Stammzellforschung eintritt, der muss sich ab heute darüber im Klaren sein, dass er eine Politik macht, die gegen das steht, was die Mehrheit der Bevölkerung für richtig hält“, sagte Bundesvorsitzende des BVL, die Ärztin Claudia Kaminski (Köln). Nach der Umfrage wendet sich in allen Alters- und Bildungsgruppen eine Mehrheit gegen die verbrauchende Embryonenforschung. Die Ablehnung durch Frauen sei überdurchschnittlich hoch. Stephan Sahm, Chefarzt eines Offenbacher Krankenhauses, begründete dies mit der „sensibleren Haltung von Frauen“ gegenüber diesem Thema. Der Medizinrechtler Rainer Beckmann (Würzburg) erläuterte die grundlegende Bedeutung der Stichtagsregelung: Forschung an embryonalen Stammzellen sei in Deutschland nur nach Genehmigung und mit Embryonen zulässig, die vor dem 1. Januar 2002 gezeugt wurden. Bischof Wolfgang Huber habe bei seinem Vorschlag für einen späteren Zeitpunkt die existenzielle Bedeutung dieses Stichtages nicht erkannt.
Das Grundproblem ist die künstliche Befruchtung
Auf Nachfrage erklärte die BVL-Vorsitzende Kaminski gegenüber idea, die künstliche Befruchtung im Reagenzglas (In-Vitro-Fertilisation) sei das eigentliche Grundproblem. Dabei blieben Embryonen übrig, die später nicht in den Mutterleib verpflanzt würden. Sie fordert deshalb, die künstliche Befruchtung zumindest aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen. Besondere Aktualität beziehen die Umfrageergebnisse aus der bevorstehenden Bundestagsdebatte über einen Antrag der FDP. Sie strebt eine Lockerung des Embryonenschutzgesetzes an. Dies hätte zur Folge, dass die Tötung von Embryonen zu Forschungszwecken ausgeweitet werden könnte. Der Antrag hat allerdings kaum Aussicht auf eine Mehrheit im Deutschen Bundestag.

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