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13.01.2007

Bundesregierung legt zweiten Stammzellbericht vor

„Gesetzliche Regelungen haben sich bewaehrt“

Berlin (ALfA). Das Bundeskabinett hat am 10. Januar den „Zweiten Erfahrungsbericht der Bundesregierung ueber die Durchfuehrung des Stammzellgesetzes“ beschlossen, der dem Deutschen Bundestag uebermittelt wird. Dies teilte das Bundesministerium fuer Gesundheit am selben Tag in einer Presseaussendung mit. Der Bericht stellt fuer den Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2005 die Erfahrungen des Robert Koch-Institutes als zustaendiger Behoerde fuer die Pruefung und Genehmigung von Antraegen auf Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken dar. Im Berichtszeitraum sind konkret 14 Antraege fuer Projekte genehmigt worden, mit denen „hochrangige Forschungsziele“ fuer den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn in der Grundlagenforschung verfolgt werden.

Der Bericht gibt ferner einen Ueberblick ueber den Stand der Forschung mit verschiedenen Arten von Stammzellen. Sowohl mit embryonalen als auch mit adulten Stammzellen seien im Berichtszeitraum neue und wichtige Erkenntnisse gewonnen worden. Die mit dem Stammzellengesetz von 2002 eroeffneten Moeglichkeiten fuer die Forschung mit embryonalen Stammzellen haetten in diesen zwei Jahren in ausreichendem Masse wahrgenommen werden koennen.

Die Stammzellforschung bewege sich derzeit noch ueberwiegend im Bereich der Grundlagenforschung. Mittelfristig biete die Nutzung von beiderlei Stammzellen aber die Perspektive fuer einen neuen Behandlungsansatz, mit dem funktionsgestoerte Gewebe und Organe durch Verwendung des Regenerationspotenzials von Stammzellen wiederhergestellt werden koennen.

In den „Schlussfolgerungen zum Stand der Forschung mit Stammzellen“ heisst es, vor einer routinemaessigen UEbertragung der Erkenntnisse auf den Menschen muessten noch zahlreiche grundlegende Fragen der Entwicklungsbiologie und Zelldifferenzierung beantwortet werden. Zur Klaerung dieser Fragen koenne gerade die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen einen wichtigen Beitrag leisten, zumal auch die an tierischen Stammzellen gewonnenen Erkenntnisse vor ihrer Anwendung am Menschen mit Hilfe humaner Stammzellen auf ihre Uebertragbarkeit geprueft werden muessen.

Es sei gegenwaertig jedoch noch nicht abzusehen, inwieweit bei einer spaeteren medizinischen Anwendung humaner Stammzellen auf die Verwendung von embryonalen Stammzellen verzichtet werden kann. „Dafuer waere u.a. die genaue Abklaerung des Differenzierungspotenzials und der moeglichen Transdifferenzierung von somatischen Stammzellen erforderlich. Auch aus diesem Grund kann gegenwaertig nicht auf die parallele und vergleichende Forschung mit humanen ES-Zellen verzichtet werden“, hiess es.

Im Hinblick auf eine moegliche Aenderung des Stammzellengesetzes findet man jedoch klare Worte: „ Die gesetzlichen Regelungen ueber die Einfuhr und Verwendung von humanen ES-Zellen zu Forschungszwecken, das Genehmigungsverfahren und die Einbeziehung einer Zentralen Ethik-Kommission fuer Stammzellenforschung haben sich bewaehrt. Die Stellungnahme der Zentralen Ethik-Kommission fuer Stammzellenforschung zu jedem Antrag hat sich als ein wichtiger Beitrag fuer die sachgerechte Entscheidungsfindung der Genehmigungsbehoerde erwiesen.“

Neuer Vorstoss im US-Abgeordnetenhaus zur Foerderung der embryonalen Stammzellforschung

Unterdessen berichtete die Berner Rundschau in der Online-Ausgabe vom 11. Januar ueber einen neuerlichen Vorstoss des US-Abgeordnetenhauses zur Foerderung der embryonalen Stammzellforschung. Demnach haben dort die Parlamentarier bei einer Abstimmung mit 253 gegen 174 Stimmen fuer eine Ausweitung der staatlich gefoerderten embryonalen Stammzellenforschung gestimmt und damit eine entsprechende Vorlage angenommen. Auch Abgeordnete der Republikanischen Partei haetten dabei fuer die Vorlage gestimmt. Eine Zustimmung des Senats habe ebenfalls als sicher gegolten. Nur wenige Stunden zuvor habe Bush jedoch erneut sein Veto angedroht, nachdem er bereits im Juli die Unterschrift unter ein identisches Gesetz verweigert hatte, berichtete das Blatt. (Siehe dazu ALfA-Newsletter 27/06 vom 21.07.2006). Damit stuende ein neuerliches Scheitern des Vorstosses von vornherein fest, denn ein Veto kann nur mit Zweidrittelmehrheit in beiden Haeusern des Kongresses zurueckgewiesen werden und dies gelte als ausgeschlossen.

Wie die Zeitung weiter schreibt, hatten die seit Anfang Januar den Kongress beherrschenden Demokraten - trotz der erwarteten Erfolglosigkeit - eine Abstimmung gleich in den ersten Tagen der Legislaturperiode angesetzt, um ein politisches Zeichen zu setzen und eines ihrer Versprechen aus dem Wahlkampf einzuloesen. Nach der derzeitigen Gesetzeslage ist die staatliche finanzielle Foerderung embryonaler Stammzellforschung auf bereits existierende Stammzellenlinien beschraenkt.


Weitere Informationen:

Zweiter Erfahrungsbericht der Bundesregierung ueber die Durchfuehrung des Stammzellgesetzes (PDF-Format) http://www.bmg.bund.de/cln_041/nn_605030/SharedDoc s/Download/DE/Themenschwerpunkte/Gesundheit/Biomed izin-Stammzellenforschung/2-Stammzellbericht,templ ateId=raw,property=publicationFile.pdf/2-Stammzell bericht.pdf

ALfA-Newsletter 27/06 vom 21.07.2006: Gegen den Strom - US-Praesident Bush blockiert Foerderung der embryonalen Stammzellenforschung http://www.alfa-ev.de/aktuelles/archiv-anzeige/bro wse/2/article/alfa-newsletter-2706-vom-21072006/?t x_ttnews%5BbackPid%5D=22&cHash=826bf3a94a

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