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09.12.2006

Klare Grenzen fuer Stammzellen-Patente

Bundespatentgericht widerruft Ansprueche von Oliver Bruestle

Muenchen (ALfA). Nach einer Klage der Umweltorganisation Greenpeace gegen die Patentierung embryonaler Stammzellen hat das Bundespatentgericht in Muenchen am 5. Dezember in einem richtungsweisenden Prozess erstmals eine Entscheidung zu den ethischen Grenzen in der Stammzellforschung getroffen. Demnach duerfen in Deutschland erteilte Patente keinen kommerziellen Anreiz zur Toetung menschlicher Embryonen bieten. Anlass der Greenpeace-Klage war ein vom Deutschen Patentamt im Jahre 1999 erteiltes Patent (DE 19756864) des Bonner Stammzellforschers Professor Oliver Bruestle fuer die Zuechtung neuronaler Stammzellen aus menschlichen Embryonen. Das Patent ist durch die Entscheidung des Bundespatentgerichtes in wesentlichen Teilen widerrufen worden. "Das Bundespatentgericht hat deutlich gemacht, dass menschliches Leben nicht kommerziell verwertet werden darf. Ethische Grenzen muessen den finanziellen Interessen der Patentanmelder uebergeordnet werden", sagte Patentexperte Dr. Christoph Then von Greenpeace in einer Pressemitteilung vom 5. Dezember.

Das beanstandete Patent umfasste laut Greenpeace Verfahren zur Zuechtung neuronaler Stammzellen fuer die medizinische Forschung. Zur Erzeugung dieser Zellen erhob Bruestle auch Ansprueche auf ein Klon-Verfahren, das 1996 durch das schottische Klonschaf "Dolly" weltweit bekannt wurde. Um geklonte menschliche Embryonen zu gewinnen, wollte Bruestle diese Methoden auch beim Menschen anwenden. Nach dem Urteil des Bundespatentgerichtes werden Bruestle nur noch Patente auf Stammzellen erlaubt, fuer die Embryonen weder geklont noch getoetet werden muessen. Damit folgte das Deutsche Patentgericht einer Entscheidung des Europaeischen Patentamtes aus dem Jahre 2002, als ein Patent der Universitaet Edinburgh zur Gewinnung von embryonalen Stammzellen zurueckgewiesen wurde.

Bruestle selbst reagierte auf die Entscheidung des Bundespatengerichts mit Unverstaendnis. "Fuer mich ist die Haltung des Bundespatentgerichts enttaeuschend und nicht nachvollziehbar", teilte er in einer Presseaussendung der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universitaet in Bonn vom selben Tag mit. Die Entscheidung des Gerichts ignoriere das Stammzellgesetz und die damit verbundenen ethischen Abwaegungen des Gesetzgebers, wonach die Entwicklung von Therapieverfahren auf Grundlage humaner embryonaler Stammzellen explizit ermoeglicht wurde. Bruestle und sein Anwalt Dr. Martin Grund kuendigten Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof an.

Hubert Hueppe, MdB, Berichterstatter fuer Bioethik und Gentechnik der CDU/CSU-Arbeitsgruppe Gesundheit begruesste in einer Pressemitteilung vom 5. Dezember die Entscheidung des Bundespatentgerichts. Damit habe es „eine wichtige Wegmarke gesetzt, die den ethischen Kern des Stamzellgesetzes stuetzt.“

Nach Ansicht von Greenpeace ist mit der Gerichtsentscheidung die Diskussion um die Patentierbarkeit embryonaler Stammzellen jedoch nicht beendet. Das Europaeische Patentamt in Muenchen pruefe gegenwaertig in Musterverfahren noch einmal die Zulaessigkeit derartiger Ansprueche.




Weitere Informationen:

Der Grenzgaenger
Deutschlands bekanntester Stammzellforscher aus Bonn hat nun nicht mehr das Patent zum Klonen
Oliver Bruestle reisst seit Jahren ethische Mauern ein. Der Neurowissenschaftler an der Uni Bonn ist einer der populaersten Verfechter der embryonalen Stammzellforschung in Deutschland.
TAZ 07.12.06
http://www.taz.de/pt/2006/12/07/a0021.1/text

Informationen von Greenpeace zu „Patenten auf Leben“
http://www.greenpeace.de/themen/patente/

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