Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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09.12.2006

Australien: Parlament hebt Verbot fuer therapeutisches Klonen auf

Canberra (ALfA). Das australische Parlament hat das seit 2002 geltende Verbot des so genannten „therapeutischen“ Klonens aufgehoben. Dies berichtete das Deutsche Aerzteblatt in der Online-Ausgabe vom 6. Dezember. Demnach stimmte an diesem Tag nach dem Senat auch die zweite Parlamentskammer mit 82 zu 62 Stimmen einem entsprechenden parteiuebergreifend eingebrachten Gesetzesentwurf zu und machten den Weg frei fuer eine Regelung, die die Herstellung von Embryonen und ihre Toetung zur Stammzellforschung erlaubt. Entgegen der in Australien ueblichen Praxis galt bei der Abstimmung kein Fraktionszwang.

Laut Deutschem Aerzteblatt haben sowohl Ministerpraesident John Howard als auch Oppositionsfuehrer Kevin Rudd waehrend der dreitaegigen emotional gefuehrten Debatte die Freigabe der embryonalen Stammzellforschung abgelehnt. Zuvor hatten auch die Kirchen gegen die Initiative protestiert.

In Australien war seit 2002 die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen nur dann erlaubt, wenn die Zelllinien vor April 2002 hergestellt wurden. Zudem durften diese Stammzellen nur aus so genannten „ueberzaehligen“ Embryonen gewonnen worden sein, die bei Reagenzglasbefruchtungen uebrig geblieben sind, erlaeuterte die Zeitung. Das therapeutische Klonen war bislang ausdruecklich verboten. Eine Regierungskommission zur Ueberpruefung des geltenden Rechts habe jedoch bereits Ende 2005 eine deutliche Liberalisierung empfohlen.

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