Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

Nächste Meldung · Vorige Meldung · Zur Übersicht

28.08.2006

Unterstützer gesucht: Protest gegen neues Patent auf embryonale Stammzellen

Hamburg (ALfA). In den kommenden Monaten wird das Europäische Patentamt (EPA) in München über eine Patentanmeldung auf Stammzellen (EP 0770125) entscheiden, die zu kommerziellen Zwecken aus menschlichen Embryonen entnommen werden sollen. Die Umweltorganisation Greenpeace und das Gen-ethische Netzwerk e.V. haben daher am 21. August in einer gemeinsamen Presseerklärung zum breiten Protest gegen dieses „Patent auf menschliches Leben“ aufgerufen. Patentinhaber ist der Mitteilung zufolge die Wisconsin Alumni Research Foundation in den USA, „Erfinder“ ist der Stammzellforscher James A. Thomson. Das Patent wurde im März 2003 vom EPA nur eingeschränkt erteilt. Dagegen hatten die Patentinhaber Beschwerde eingelegt. Jetzt muss das die Grosse Beschwerdekammer des EPA über den Fall entscheiden.

"Letztlich wollen die Patentinhaber menschliche Embryonen vermarkten", warnte Christoph Then, Patent-Experte von Greenpeace. "Das Patentamt darf nicht im Alleingang eine Entscheidung über diese weit reichenden ethischen Fragen treffen. Patente auf Lebewesen, ihre Gene und Teile des menschlichen Körpers müssen in Europa verboten werden. Wir hoffen, dass sich viele Menschen an diesem Protest beteiligen." (Ein Protestschreiben an die Grosse Beschwerdekammer des Europaeischen Patentamtes finden Interessierte am Ende dieses Artikels.)

Ein ähnliches, im Februar 2000 von Greenpeace aufgedecktes Embryo-Patent mit der Nr. EP 695351 der Universität Edinburgh habe das EPA im Juli 2002 bereits weitgehend widerrufen müssen. Alle Ansprüche auf menschliche embryonale Stammzellen seien dabei gestrichen worden. Über 10.000 Personen unterstützten damals nach eigenem Bekunden den Einspruch von Greenpeace. Gegen die Patent-Einschränkung hatte die Universität Edinburgh Beschwerde eingelegt. Eine Zulassung des Thomson-Patentes könne nach Einschätzung von Greenpeace bedeuten, dass auch der Universität Edinburgh die Patentierung von Stammzellen wieder erlaubt wird.

Das Europäische Patentübereinkommen und die Gen-Patent-Richtlinie der EU verbieten Patente, die gegen die guten Sitten verstoßen (Artikel 53a). Dazu zählen Patente, bei denen menschliche Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken verwendet werden. Auch das Europäische Parlament stellte in einer Resolution vom Oktober 2005 fest, dass Patente auf embryonale Stammzellen in der EU nicht zugelassen werden dürfen. Andere Rechtsvorschriften ermöglichen jedoch Patente auf isolierte Teile des menschlichen Körpers. "Die Rechtslage ist lückenhaft und widersprüchlich", sagte Christoph Then. "Die Politik lässt dem Patentamt den Spielraum, die Gesetze auf seine Weise zu interpretieren. Das heißt meist nichts Gutes, da sich die Behörde durch Gebühren aus den Patenterteilungen finanziert."

Weitere Informationen und Aktionsmöglichkeit

Protestbrief an das EPA im Verfahren G 2/06 im PDF-Format zum Unterzeichnen und abschicken http://www.greenpeace.de/fileadmin/gpd/user_upload /themen/patente_auf_leben/210806ProtestschreibenEP A.pdf

Die Patentschrift EP 0770125 beim Europaeischen Patentamt http://v3.espacenet.com/textdoc?DB=EPODOC&IDX=EP07 70125&F=0&CY=ep&LG=de

Zusammenstellung von Greenpeace zu „Patente auf Leben“ http://www.greenpeace.de/themen/patente/patente_au f_leben/

Gen-Ethisches Netzwerk
http://www.gen-ethisches-netzwerk.de/

Nächste Meldung · Vorige Meldung · Zur Übersicht


Die Meldungen sind teilweise Pressemitteilungen und Newslettern von Partnerorganisationen entnommen. Das Meldungs-Datum bezeichnet den Tag der Aufnahme auf diese Webseite.