Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

Nächste Meldung · Vorige Meldung · Zur Übersicht

28.08.2006

Es rührt sich was: Beratungsgespräch der Koalition mit Kirchenvertretern über Spätabtreibungen geplant

Berlin (ALfA). Wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ in der aktuellen Ausgabe Nr. 34/2006 berichtete, wollen die Fraktionsspitzen von Union und SPD am 19. September in Berlin mit führenden Kirchenvertretern über neue Regelungen für Spätabtreibungen diskutieren. An dem Treffen sollen der CDU/CSU Fraktionsvorsitzende Volker Kauder, CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer und Peter Struck von der SPD teilnehmen. Als Kirchenvertreter haben laut Spiegel für die katholische Seite der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, und für die Evangelische Seite der Ratsvorsitzende der EKD, Bischof Wolfgang Huber, ihre Teilnahme zugesagt. Das Gespräch solle „der Beginn eines regelmäßigen Austausches in ethischen Fragen sein“, heißt es.

Bereits seit längerem fordert die CDU/CSU eine Reform des § 218, die die Zahl der vorgeburtlichen Kindstötungen nach der 12. Schwangerschaftswoche reduzieren soll. Bislang kann nach deutschem Recht eine Abtreibung in „Ausnahmefällen“ faktisch bis kurz vor der Geburt durchgeführt werden, z.B. im Falle einer Behinderung des Kindes. Wie der frauenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB, in einer Pressemitteilung vom 21. August anlässlich des bevorstehenden Treffens erläuterte, hat sich die Union bereits in den vergangenen Legislaturperioden kontinuierlich für einen verbesserten Lebensschutz eingesetzt. „In den Koalitionsverhandlungen konnte auf Initiative der Union erreicht werden, dass die vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 1992 auferlegte Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht im Koalitionsvertrag verankert wurde. Dabei wird insbesondere geprüft, ob und gegebenenfalls wie die Situation bei Spätabtreibungen verbessert werden kann. Ziel muss es sein, das Abtreibungsrecht zu reformieren“, erklärte Singhammer. Kernforderung seien verpflichtende Beratungsgespräche vor und nach einer pränatalen Diagnostik, eine Bedenkzeit von drei Tagen sowie verbesserte Rahmenbedingungen für ein Leben mit behinderten Kindern. Außerdem müsse der Grundsatz gewahrt bleiben, dass eine absehbare Behinderung allein kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch sein darf.

Laut Spiegel habe die SPD bisher wenig Bereitschaft zu einer Gesetzesänderung erkennen lassen und sich im Koalitionsausschuss geweigert, das Thema zu behandeln, da die Sozialdemokraten fürchten, die Union könnte große Teile der bisherigen Abtreibungsregelung wieder zur Disposition stellen. Bereits in der Vergangenheit sind mehrfache Versuche der CDU/CSU-Fraktion, die Regelung zu Spätabtreibungen zu reformieren, am Widerstand der SPD und Bündnis 90 / Die Grünen gescheitert.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im vergangenen Jahr in Deutschland über 2000 Kinder nach dem dritten Schwangerschaftsmonat vorgeburtlich getötet. 171 Abtreibungen erfolgten gar nach der 23. Schwangerschaftswoche, in der die Babies mit Hilfe der Intensivmedizin in Einzelfällen bereits außerhalb des Mutterleibes lebensfähig sind. Die Dunkelziffer wird von Ärztevertretern auf das drei- bis vierfache geschätzt. Grund für die meisten Spätabtreibungen ist eine mögliche Behinderung des Kindes. Bekanntester Fall einer Spätabtreibung ist das „Oldenburger Baby“ Tim, der seine eigene, wegen eines Down-Syndroms in der 26. Schwangerschaftswoche vorgenommene Abtreibung überlebte und kürzlich seinen neunten Geburtstag hatte.

Nächste Meldung · Vorige Meldung · Zur Übersicht


Die Meldungen sind teilweise Pressemitteilungen und Newslettern von Partnerorganisationen entnommen. Das Meldungs-Datum bezeichnet den Tag der Aufnahme auf diese Webseite.