Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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01.08.2006

Hilfe in letzter Minute muß möglich bleiben!

Zur Klage des Abtreibungsarztes Friedrich Stapf hat idea-Reporter Marcus Mockler im evangelischen Pressedienst idea einen Kommentar geschrieben, den wir gerne hier dokumentieren

Manchmal ist eine ausgebliebene Niederlage schon ein Sieg. Daß das Münchener Landgericht die Klage des Massenabtreibers Friedrich Stapf gegen sogenannte Gehsteigberater abgewiesen hat, ist solch ein Sieg. Der Mediziner, der für über 100.000 Abtreibungen verantwortlich ist, wollte auf juristischem Weg eine Art Bannmeile vor seiner Ambulanz einrichten lassen, in der die Ansprache Schwangerer durch Lebensschützer verboten wird. Der Richter lehnte eine solche Bannmeile ab. Auch wenn die schriftliche Begründung seines Urteils erst in ein paar Wochen vorliegen wird, hat der Richter während der Verhandlung schon klargemacht: Es läßt sich nicht als Störung des Arzt-Patienten-Verhältnisses auslegen, wenn der Patient von dritter Seite Informationen und Hilfsangebote bekommt, die sein Handeln beeinflussen können. Im Fall der Abtreibungsklinik hieß das in den vergangenen Jahren, daß rund 300 Kinder durch die Gehsteigberatung gerettet werden konnten, von denen ohne Beratung die meisten wohl von Stapfs Abtreibungsgeräten zerfetzt worden wären.
Beraten, nicht belästigen!
Das Münchener Urteil ist ein wichtiger Etappensieg. Es gibt die Richtung auch für höhere Instanzen vor, wenn es zu Berufungsverhandlungen kommen wird, was der Münchener Abtreiber bereits angekündigt hat. Die Verhandlung hat aber auch Minimalkriterien deutlich gemacht, an die sich Gehsteigberater halten müssen: Hilfs- und Informationsangebote sind freundlich und respektvoll zu machen; die Schwangeren dürfen nicht bedrängt und erst recht nicht belästigt werden; die Person des Arztes darf nicht in Mißkredit gebracht werden. Daß sich das Münchener „Lebenszentrum“, das die Gehsteigberatungen organisiert, an diese Kriterien hält, haben seine Vertreter, aber auch mehrere unabhängige Zeugen glaubhaft gemacht. Der Versuch der Lebensrettung in letzter Minute kann also weitergehen.
Skandal bleibt Skandal
Man darf sich allerdings nichts vormachen: Für die Ungeborenen in diesem Land hat sich durch das Urteil nichts verbessert. Weiterhin werden jährlich weit über 200.000 Babys von Ärzten wie Friedrich Stapf getötet. Schätzungsweise nur eine von hundert seiner Patientinnen kann durch die Gehsteigberatung für das Austragen ihres Kindes gewonnen werden. Der Skandal, daß in Deutschland gleichsam mit staatlichem Segen und darüber hinaus bei über 90 Prozent auch mit Steuergeldern Ungeborene getötet werden, bleibt von dem Richterspruch unberührt. Vielleicht sollte man nun mit der Gehsteigberatung von Bundestagsabgeordneten beginnen – außerhalb der Bannmeile des Reichstages, versteht sich.

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