Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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26.07.2006

Abtreibungsarzt scheitert mit Klage gegen „Gehsteigberater“

Schwangeren darf auch weiterhin vor der Klinik Hilfe angeboten werden

M ü n c h e n (idea) – Schwangere, die abtreiben lassen wollen, dürfen auf der Straße unmittelbar vor dem Eingriff angesprochen und auf Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch hingewiesen werden. Der Versuch des Münchener Abtreibungsarztes Friedrich Stapf, diese sogenannte Gehsteigberatung vor seinen Behandlungsräumen verbieten zu lassen, ist am 25. Juli vor dem Münchener Landgericht gescheitert. Seit dem Jahr 2000 stehen ehrenamtliche Mitarbeiter des Vereins „Lebenszentrum München – Helfer für Gottes Kostbare Kinder Deutschland“ regelmäßig vor der Abtreibungsambulanz, geben Frauen Informationsmaterial über Hilfsangebote für Schwangere in Konfliktsituationen und bieten an, ihnen bei der Bewältigung ihrer Lebensprobleme zu helfen. Durch diesen Einsatz sind nach Angaben des Vereins bereits mehr als 300 Frauen dazu gebracht worden, sich für das Leben des ungeborenen Kindes und gegen die Abtreibung zu entscheiden.
Arzt-Patienten-Verhältnis belastet?
Der Abtreibungsarzt wollte nun vor Gericht durchsetzen, daß dieses Beratungsangebot unterbleibt. Bei Zuwiderhandlung sollte ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro verhängt werden. Stapf sieht in der Gehsteigberatung einen massiven Eingriff in das Arzt-Patienten-Verhältnis. Patientinnen kämen nach den Gesprächen oft verärgert, verwirrt und auch weinend in der Klinik an. Manche wollten sich keinen weiteren Termin geben lassen, um nicht noch einmal an den Gehsteigberatern vorbei zu müssen. Diese Vorwürfe ließen sich allerdings während der Gerichtsverhandlung nicht erhärten. Ganz überwiegend bestätigten die Zeugen, daß das Angebot einer Beratung freundlich und respektvoll gemacht werde und daß in den Gesprächen kein negatives Wort über den Abtreibungsarzt falle. Auch eine Polizeistreife in zivil, die aufgrund von Beschwerden unerkannt zwei Wochen lang sporadisch die Gehsteigberatung beobachtete, stellte keine kritischen Handlungen fest.
Berufung angekündigt
Der Richter ließ während der Verhandlung erkennen, daß er in der Gehsteigberatung weder eine substantielle Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs der Abtreibungsklinik noch einen vorsätzlichen Eingriff in das Arzt-Patienten-Verhältnis sieht. Nachdem der Versuch, einen Vergleich zwischen den Parteien herzustellen, gescheitert war, wies der Richter in seinem Urteil die Klage Stapfs ab. Die schriftliche Begründung wird frühestens in einem Monat vorliegen. Der Abtreibungsmediziner hat allerdings bereits Berufung angekündigt. Der Anwalt des „Lebenszentrums“, Stefan Brandmaier (Miesbach/Oberbayern), nannte das Urteil gegenüber idea einen „bedeutsamen Teilerfolg für den Lebensschutz in Deutschland“. Damit könnten durch Gehsteigberatung weiterhin Schwangeren Hilfen angeboten und ungeborene Kinder gerettet werden.

Mehr als 100.000 Abtreibungen
Friedrich Stapf ist der prominenteste Abtreibungsarzt Deutschlands. In seiner Münchener Klinik werden jährlich rund 4.000 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Insgesamt sind in seinen Einrichtungen seit Mitte der siebziger Jahre über 100.000 Abtreibungen vorgenommen worden. 1998 gelang es ihm, beim Bundesverfassungsgericht durchzusetzen, daß er mehr als 25 Prozent seiner Einkünfte durch Abtreibungen erzielen darf. Der Freistaat Bayern hatte diese Grenze ziehen wollen, um das wirtschaftliche Interesse an Schwangerschaftsabbrüchen einzugrenzen.

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