Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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01.07.2006

Skandal der Abtreibungsfinanzierung als Sozialleistung beenden!

Der Vorstoss der Länder Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt zur Kürzung der staatlichen Subventionierung rechtswidriger Abtreibungen geht in die richtige Richtung und ist längst überfällig“, so die Vorsitzende von KALEB e.V., Dorothea Dehn (Lobetal).
Weder vom Bundesverfassungsgerichtsurteil zum § 218 von 1993 noch gesetzlich besteht für rechtswidrige, jedoch straffreie Schwangerschaftsabbrüche ein Anspruch auf Kostenübernahme. Was als Ausnahme in „besonderen Fällen“ für bedürftige Frauen vorgesehen war, ist längst zum Regelfall geworden. Mehr als neunzig Prozent der vorgeburtlichen Kindstötungen, das sind von 1996 bis 2003 über 250 Millionen Euro, wurden von den Bundesländern bezahlt.

In der Praxis begnügen sich die Krankenkassen mit den Antragsangaben, die meist ungeprüft bleiben. Das Einkommen des Mannes wird überhaupt nicht berücksichtigt, so dass auch die Frau eines Mannes mit hohem Einkommen anspruchsberechtigt sein kann.
„Zu jedem Kind gehören zwei: Wir fordern, dass der Kindsvater mit in die Verantwortung bei der Abtreibungsfinanzierung genommen wird. Es ist ein Skandal, dass der Staat bei der Kinderarmut in unserem Land fast vollständig die Tötung ungeborener Kinder als Sozialleistung finanziert. Damit wird auch das Rechtsbewußtsein massgeblich beschädigt“, so die sechsfache Mutter Dorothea Dehn - „der Staat ist zur Lebenshilfe für Mutter und Kind verpflichtet, niemals zum Töten.“

KALEB e.V. ist die erste Lebensrechtsorganisation in den neuen Bundesländern zum Schutz
menschlichen Lebens und zur Hilfe für schwangere Frauen und Familien und Mitglied im Bundesverband Lebensrecht e.V.


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