Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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01.07.2006

Gemeinsam gegen Spaetabtreibungen - fuer das Leben

Kolpingwerk Deutschland, Familienbund der Katholiken und Katholischer Deutscher Frauenbund fordern einen besseren Schutz behinderten Lebens

: Kolpingwerk Deutschland, Familienbund der Katholiken und Katholischer Deutscher Frauenbund fordern einen besserGemeinsam gegen Spaetabtreibungen - fuer das Lebenen Schutz behinderten Lebens

Koeln (ALfA). Der Bundesvorsitzende des Kolpingwerkes Deutschland, Thomas Doerflinger, die Praesidentin des Familienbundes der Katholiken (FdK), Elisabeth Bussmann, und die Praesidentin des Katholischen Deutschen Frauenbundes (KDFB), Ingrid Fischbach, haben sich gemeinsam fuer eine neue gesetzliche Regelung zu den so genannten Spaetabtreibungen ausgesprochen. Dies geht aus einer Presserklaerung vom 28. Juni hervor. "Die absehbare Behinderung eines Kindes darf kein Grund fuer einen Schwangerschaftsabbruch sein", sagte Thomas Doerflinger, MdB, in Berlin. FdK-Praesidentin Elisabeth Bussmann betonte, die derzeitige Praxis von Spaetabtreibungen widerspreche den verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Schutz ungeborenen Lebens. Dringenden Handlungsbedarf sieht auch KDFB-Praesidentin Ingrid Fischbach, die die Regierungsparteien aufforderte, die Problematik der Spaetabtreibungen gesetzlich neu zu regeln.

Nach der derzeitigen Gesetzeslage des § 218a II StGB kann ohne Einhaltung von Fristen und ohne jede Beratung bei einer zu erwartenden Behinderung eines Kindes ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden. Schaetzungen zufolge werden in Deutschland jaehrlich mehr als 200 ungeborene Kinder zwischen der 23. Schwangerschaftswoche und der Geburt abgetrieben, also zu einem Zeitpunkt, zu dem sie bereits ausserhalb des Mutterleibes lebensfaehig sind. Kritiker gehen noch von einer drei- bis vierfach hoeheren Dunkelziffer aus. "Es kann keine Garantie auf ein Leben ohne koerperliche, seelische oder geistige Einschraenkungen geben", betonte Thomas Doerflinger.

Kritisch sieht KDFB-Praesidentin Ingrid Fischbach auch die Ausweitung vorgeburtlicher Diagnostik, die einen teils erheblichen Druck auf die Eltern erzeuge, ein "perfektes" und "leistungsfaehiges" Kind zu bekommen. "Niemand darf zu einer Entscheidung gegen ein behindertes Kind gedraengt werden. Eltern, die auf PID verzichten wollen, duerfen nicht unter Druck gesetzt werden", so Fischbach. Vielmehr sei es Aufgabe des Gesetzgebers und der Gesellschaft, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Eltern erleichterten, ein krankes oder behindertes Kind anzunehmen.

Daneben fordern die Vorsitzenden der drei katholischen Verbaende eine Anpassung des Arzthaftungsrechts im Buergerlichen Gesetzbuch. Bisher ist es moeglich, einen Arzt auf Schadenersatz zu verklagen, wenn dieser eine Behinderung nicht erkannt oder den Eltern nicht mitgeteilt hat. Damit wird das ausgetragene behinderte Kind juristisch wie ein Schaden fuer die Familie behandelt. Ein Kind, so Doerflinger, koenne in keinem Fall ein Schaden sein. "Jedes Leben ist ein Wert an sich und ein Gewinn", betonte Doerflinger.


Weitere Informationen:

Kolpingwerk Deutschland gGmbH
http://www.kolping.de/

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