Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

Nächste Meldung · Vorige Meldung · Zur Übersicht

01.07.2006

Richtungsweisender Vorstoss: Sachsen und Thueringen wollen staatliche Unterstuetzung fuer Abtreibungen kuerzen

Berlin / Dessau (ALfA) Auf der Gesundheitsministerkonferenz von Bund und Laendern am 29. und 30. Juni in Dessau wollen die Minister von Sachsen und Thueringen einen Antrag einbringen, der vorsieht, die finanzielle Hilfe fuer Frauen bei Abtreibungen zu kuerzen. Dies berichtete "Die Welt" in der Online-Ausgabe vom 30. Juni. Hintergrund des Vorstosses ist, dass nach Einschaetzung von Sachsen und Thueringen die derzeitige Einkommensgrenze von fast 962 Euro, ab der die Laender verpflichtet sind, bei Beduerftigkeit der Schwangeren die Kosten fuer eine Abtreibung zu erstatten, zu hoch seien. Sie solle daher um rund 300 Euro auf den doppelten ALG-II-Satz von 662 Euro gesenkt werden. Zudem solle die im Sozialgesetzbuch vorgesehene Beduerftigkeitspruefung auf die Abtreibungswilligen angewendet werden, erklaerte der Sprecher des saechsischen Sozialministeriums, Ralph Schreiber, dem Bericht zufolge. Ebenso sollen die Einkommensverhaeltnisse der betroffenen Frauen staerker kontrolliert werden, da es derzeit keine Moeglichkeit gebe zu pruefen, ob das angegebene Einkommen auch stimme. Bundesweit uebernehmen die Laender in etwa 90 Prozent aller Faelle die Kosten, sagte ein Sprecher des dortigen Gesundheitsministeriums gegenueber der "Welt". Zwischen 1996 und 2002/2003 haben die Laender knapp 250 Millionen Euro fuer vorgeburtliche Kindstoetung ausgegeben, allein in NRW seien es 56 Millionen Euro gewesen. Eine Abtreibung kostet nach Angaben von Schreiber zwischen 330 und 470 Euro.

Unterstuetzung findet der Antrag nach Angaben der "Welt" von Bayern, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein waehrend Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Berlin, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt signalisiert haetten, den Vorstoss abzulehnen. Das hessische Sozialministerium sei zwar bereit, ueber den Vorschlag zu diskutieren, habe sich aber skeptisch geaeussert. Die Haltung der Regierungen von Baden-Wuerttemberg, Brandenburg und Hamburg sei noch unklar. Zustimmung fuer den Vorstoss gebe es auch von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen.

Mit Unverstaendnis hat im Vorfeld der Konferenz die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht (BVL), Claudia Kaminski, auf die Ankuendigung mehrerer Bundeslaender reagiert, den Antrag Sachsens und Thueringens nicht mitragen zu wollen. "Abtreibung ist keine Staatsaufgabe. Dennoch werden vorgeburtliche Kindstoetungen bundesweit jedes Jahr mit mehr als 40 Millionen Euro subventioniert. Das kann nicht richtig sein", so Kaminski in einer Pressemitteilung vom 27. Juni.

Die BVL-Vorsitzende erinnerte daran, dass Abtreibungen nach den gesetzlichen Bestimmungen unter bestimmten Umstaenden zwar "straffrei" seien, aber dennoch "rechtswidrige Taten" darstellten. "Es bleibt ein Skandal, dass der Staat mit den Steuergeldern seiner Buerger die Toetung unschuldiger und wehrloser Kinder finanziert. Dies gilt umso mehr als der Staat nirgendwo sonst die Kosten fuer die Durchfuehrung einer rechtswidrigen Handlung erstattet", kritisierte Kaminski.

Kaminski betonte, dass der BVL die Sozialminister der Laender bereits im Jahr 2003 schriftlich auf diese "fuer einen Rechtsstaat unhaltbare Situation" hingewiesen habe. "Dass mit Sachsen und Thueringen jetzt zwei Bundeslaender initiativ geworden sind, freut uns, auch wenn wir uns eine andere Verwendung der frei werdenden Gelder wuenschen. Denn die Foerderung der kuenstlichen Befruchtung ist ja ebenfalls keine Aufgabe des Staates. Zudem werden bei Erfolgsraten von rund zehn bis 20 Prozent je nach Methode bei der kuenstlichen Befruchtung viele Menschen erzeugt, die nie das Licht der Welt erblicken. Daher lehnen wir Lebensrechtler auch die kuenstliche Befruchtung ab", stellte die Aerztin klar.

Letzter Stand der Diskussion bei Redaktionsschluss:

In einer Pressemitteilung vom Ministerium fuer Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. Juni zur Konferenz heisst es lapidar: "Zum Thema Schwangerschaftsabbruch und Kostenerstattung durch den Staat fuer Frauen in Notlagen gab es UEbereinstimmung, dass das Recht auf straffreien Schwangerschaftsabbruch nicht angetastet werden darf. Die Laender werden die jeweilige Datenlage auswerten und austauschen." Letzten Medienberichten zufolge ist der Vorstoss damit gescheitert und das Thema um ein Jahr vertagt worden auf die naechste Gesundheitsministerkonferenz Ende Juni 2007.


Weitere Informationen

Gesundheitsministerkonferenz der Laender http://www.gmkonline.de/ Dort finden sich zahlreiche Beschluesse, bisher jedoch nicht zum Thema.

Gesundheitsminister diskutieren ueber Kosten fuer Abtreibungen Dessau - Die Gesundheitsminister der Laender beschaeftigen sich bei ihrer am Donnerstag begonnenen Konferenz in Dessau auch mit der staatlichen Kostenuebernahme fuer Abtreibungen.
DEUTSCHES AERZTEBLATT 29.06.06
http://www.Aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=2474 6

Nächste Meldung · Vorige Meldung · Zur Übersicht


Die Meldungen sind teilweise Pressemitteilungen und Newslettern von Partnerorganisationen entnommen. Das Meldungs-Datum bezeichnet den Tag der Aufnahme auf diese Webseite.