Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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22.06.2006

ALfA: Schwangere müssen vor Durchführung einer pränatalen Diagnostik aufgeklärt werden.

Kaminski: "Wir sind hier bei Kauder"

"Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) weist die Kritik an der Einführung einer Pflichtberatung vor Durchführung einer Pränatalen Diagnostik mit Entschiedenheit zurück." Das erklärte die Bundesvorsitzende der ALfA, Dr. med. Claudia Kaminski, heute in Köln.

"Obwohl überhaupt nur 2 bis 3 Prozent der Schwangeren ein familiäres Risiko besitzen, ein Kind mit Behinderungen zu gebären, unterzieht mittlerweile jede zehnte schwangere Frau ihr Kind einer vorgeburtlichen Diagnostik. Hatten 1977 weniger als 2.700 schwangere Frauen von der Möglichkeit einer Fruchtwasseruntersuchung Gebrauch gemacht, so sind es heute rund 70.000. Diese Frauen müssen vorher über die Risiken und Aussagemöglichkeiten der Pränatalen Diagnostik informiert werden", so Kaminski.

"Die Durchführung einer invasiven Diagnostik erhöht das Risiko um acht Prozent. In bis zu zehn Prozent der Fälle wird selbst bei kerngesunden Kindern ein positiver Befund diagnostiziert, der nicht selten zur Abtreibung führt. Die Aussagekraft der vorgeburtlichen Diagnostik ist begrenzt. Selbst im Falle des Downs-Syndroms (Trisomie 21), nach dem heute sehr gezielt gefahndet wird, liegt die Erkennungsrate bei nur 72 Prozent. Fehlbildungen wie die Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte lassen sich nach der Geburt problemlos korrigieren. Das sind Fakten, die unabhängig davon, wie der einzelne zur Abtreibung steht, diejenigen erreichen müssen, die sich mit dem Gedanken an eine vorgeburtliche Diagnostik tragen", so Kaminski weiter.

"Da bei vielen Frauen die pränatale Diagnostik erst die Angst schürt, die der Test auszuräumen verspricht, sind wir hier bei dem Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Volker Kauder, der für die Einführung einer Beratung vor Durchführung einer Pränatalen Diagnostik plädiert", so die ALfA-Vositzende.

"Angesichts von 32.800 vorgeburtlichen Kindstötungen allein im ersten Quartal 2006 ­ das sind 360 Schulklassen im Monat ­ ist es absurd, wenn Vereinigungen wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen in diesem Vorschlag nun den Versuch erblicken, den Paragrafen 218 zu verschärfen. Durch die Einführung einer Beratung vor Durchführung einer pränataler Diagnostik wird der Schwangeren ja nicht die bedauerlicherweise gesetzlich festgelegte Möglichkeit genommen, ein Kind mit Behinderung abtreiben zu lassen. Die schwangeren Frauen wären künftig vor einem solchen Schritt nur besser informiert", stellte Kaminski klar.

"Dass Pro Familia und andere den Eindruck erwecken, als würde das Abendland untergehen, wenn sich schwangere Frauen, aufgrund umfassender Informationen künftig gegen die Durchführung einer pränatalen Diagnostik entscheiden und damit auch die vorgeburtliche Tötung ihres Kindes nicht länger in Erwägung ziehen, ist vor dem Hintergrund, dass die Abtreibung eine schlimme Missachtung des Menschenrechts auf Leben darstellt, genauso unverständlich wie angesichts der demographischen Katastrophe, in die unsere Gesellschaft ­ nicht zuletzt aufgrund der Reform des Paragrafen 218 im Jahr 1995 ­ geraten ist", so Kaminski weiter.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

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