Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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17.06.2006

Embryonale Stammzellforschung muss eingeschränkt bleiben

Knappe Entscheidung des Europaparlaments

Anlässlich der Entscheidung des EU-Parlaments zur Stammzellforschung im Rahmen des 7. Forschungsförderungsprogramms der EU erklärt die Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Ingrid Fischbach MdB:
Die knappe Entscheidung des Europaparlaments, sich für die weitere Forschung an embryonalen Stammzellen auszusprechen, ist ein Rückschlag für den Lebensschutz.

Es ist mir unverständlich, dass unsere Abgeordneten im Europaparlament entgegen der deutschen Rechtslage abstimmen. Es sollte jedem in Deutschland gewählten Europaabgeordneten klar sein, dass er in Europa die deutschen Interessen zu vertreten hat.

Nun gilt es, alles dafür zu tun, dass unsere 2002 hart errungene nationale Regelung bestehen bleibt, die nur eine sehr eingeschränkte Forschung mit embryonalen Stammzellen nach einer Stichtagsregelung vorsieht. Wir dürfen eine Schwächung des Lebensschutzes durch die Forschung an embryonalen Stammzellen nicht zulassen, sondern müssen weiterhin auf andere Wege in der Forschung setzen, wie wir es auch im Koalitionsvertrag mit der Förderung der Forschung mit adulten Stammzellen vorgesehen haben.

Auf europäischer Ebene müssen nun Verbündete im Ministerrat gesucht werden, um die gestrige Entscheidung zu korrigieren. Es ist nicht einzusehen, warum wir ethisch umstrittene Forschungsvorhaben auf europäischer Ebene gemeinsam fördern sollen, wenn es genügend andere unbedenkliche Projekte gibt, die die europäische Gemeinschaft voranbringen könnten.

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