Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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14.06.2006

EU-Forschung auf Kosten von Embryonen?

Menschenwürde muß unantastbar bleiben

Münster, 13.06.2006 – „„Forschung am Embryo, also auf Kosten menschlichen Lebens ist eine Menschenrechtsverletzung und in einer Demokratie nicht hinnehmbar. Das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm muß daher eine finanzielle Förderung der Forschung mit embryonalen Stammzellen ausschließen“, fordert Monika Hoffmann, Medienbeauftragte der Christdemokraten für das Leben (CDL). Das EU-Parlament entscheidet am 15. Juni über die Vergabe und Verwendung der Fördermittel. „In einigen Ländern der EU wie in Großbritannien wird schon Forschung mit embryonalen Stammzellen betrieben. Dabei sind die Heilungsaussichten beim Einsatz adulter Stammzellen sind nicht nur größer, es müssen dafür auch keine menschlichen Embryonen erst im Labor erzeugt und dann getötet werden.“

In Deutschland ist die Embryonenforschung verboten. Sollten die EU-Parlamentarier dem Änderungsantrag des Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) folgen, nach dem EU-Finanzierung von Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen ausdrücklich vorgesehen wird; würde der deutsche Steuerzahler eine in Deutschland verbotene Forschung mitfinanzieren.

Der Rechtsausschuß (JURI) des Europäischen Parlaments, für ethische Fragen im Zusammenhang mit den neuen Technologien zuständig ist, hatte dagegen in seiner Sitzung vom 4. Mai dafür gestimmt, Forschung, welche menschliche Embryonen oder embryonale Stammzellen gebraucht oder herstellt, von der Finanzierung durch das Rahmenprogramm auszunehmen.

Der Deutsche Bundestag hat sich in der Vergangenheit mehrfach gegen die Förderung der verbrauchenden Forschung am menschlichen Embryo ausgesprochen: er ist hier herausgefordert, die Durchsetzung des Subsidiaritätsprinzips zu verlangen. Dieses besagt auch, daß EU-Gelder nicht für in den Mitgliedstaaten kontrovers diskutierte oder gar verbotene Technologien eingesetzt werden dürfen. Ebenso wie Deutschland kritisieren Polen, Slowenien, die Slowakei, Österreich, Malta und Luxemburg den Vorschlag des ITRE.

„Ein Ausschluß der embryonalen Stammzellforschung soll nicht zuletzt auch Menschenrechtsverletzungen und Ausbeutung von Frauen als Eizellspenderinnen, vorbeugen wie dies in Rumänien durch englische Forscher und auch in Korea geschah“, so Hoffmann. „Es gibt keine einsichtigen Gründe, eine Forschung zu bewilligen, die das Europäische Parlament in einer anderen Resolution verboten hat. Statt dessen sollten nur ethisch einwandfreie, erfolgversprechende Alternativen, wie die adulte Stammzellforschung oder Forschung an Stammzellen aus der Nabelschnur, gefördert werden. Angesichts der weitreichenden Konsequenzen ist zu hoffen, daß das Europäische Parlament und die Deutsche Bundesregierung hier eindeutig an der Unantastbarkeit der Menschenwürde festhalten.“

CDL ist eine Lebensrechtsinitiative innerhalb der CDU/CSU und Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

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