Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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17.06.2006

ALfA: Abtreibung und kuenstliche Befruchtung aus dem Katalog der Kassen streichen

Koeln (ALfA). "Ein Mehr an Innovation und Gerechtigkeit" hat die Bundesvorsitzende der ALfA, Dr. med. Claudia Kaminski, von der Politik bei der Gesundheitsreform in einer Pressemitteilung vom 13. Juni gefordert.

"Wir schlagen vor, saemtliche versicherungsfremden Leistungen wie Abtreibungen, kuenstliche Befruchtungen und Sterilisationen aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen zu streichen. Weder die vorgeburtliche Kindstoetung, noch die Kinderwunschbehandlung sind Heilbehandlungen. Das gilt auch fuer die allermeisten Sterilisationen. Und weil das so ist, ist es ungerecht, Kosten fuer solche Leistungen, die mit einem persoenlichen Lebensstil zusammenhaengen, der Solidargemeinschaft aufzubuerden", so Kaminski weiter.

Es koenne nicht sein, dass einerseits ueber Praeventionsboni sowie Zuschlaege fuer so genannte Risikogruppen wie Extremsportler diskutiert werde, andererseits aber glasklare versicherungsfremde Leistungen unangetastet bleiben sollen. „Im Extremfall koennen Versicherte bislang der Solidargemeinschaft zunaechst die Kosten fuer Abtreibungen oder eine Sterilisation aufdruecken und zu einem spaeteren Zeitpunkt die Kosten fuer eine oder - im nicht selten auftretenden Fall der Erfolglosigkeit ­ mehrere kuenstliche Befruchtungen aufbuerden", erklaerte die ALfA-Bundesvorsitzende.

"Alternativ koennten Versicherten, die erklaeren, niemals abzutreiben oder kuenstliche Befruchtungen in Anspruch zu nehmen, guenstigere Beitragssaetze zugestanden werden. So koennten die Kassen zum Beispiel honorieren, dass Frauen, die nicht abtreiben, auch nicht an den seelischen Folgeschaeden (Post Abortion Syndrom) leiden werden, die bei vielen Frauen nach einer Abtreibung auftreten, und die nicht selten eine lebenslange Behandlung erfordern", schlug Kaminski vor.

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