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17.06.2006

Freie Fahrt fuer die Embryonentoetung

Europaparlament beschliesst Foerderung verbrauchender Embryonenforschung

Strassburg (ALfA). Mit einer knappen Mehrheit von 284 gegen 249 Stimmen bei 32 Enthaltungen hat sich am 15. Juni das Europaeische Parlament in der ersten Lesung fuer die Foerderung der verbrauchenden Embryonenforschung durch das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm ausgesprochen. Dies geht aus zahllosen Medienberichten vom 15. und 16 Juni hervor. Das EU-Forschungsrahmenprogramm hat fuer die Jahre 2007 bis 2013 insgesamt rund 54,5 Milliarden Euro an oeffentlichen Geldern zur Verteilung zur Verfuegung, wovon 50 Millionen Euro auf die Foerderung der Embryonenforschung entfallen sollen.

Wie das Europaeische Parlament in einer Pressemitteilung am Abstimmungstag verkuendete, soll kuenftig Forschung unter Verwendung sowohl adulter wie embryonaler menschlicher Stammzellen durch EU Mittel gefoerdert werden koennen, allerdings unter Massgabe sowohl des Inhalts des wissenschaftlichen Vorschlags als auch der rechtlichen Rahmenbedingungen des betreffenden Mitgliedstaats. Einrichtungen, Organisationen und Forscher, die zur Forschung an embryonalen Stammzelllinien berechtigt sind, sollen dabei strengen Genehmigungs- und Ueberwachungsvorschriften unterliegen. Ausgeschlossen von der Finanzierung aus dem Rahmenprogramm seien Forschungsaktivitaeten mit dem Ziel des Klonens menschlicher Embryonen, zur Veraenderung des Erbguts des Menschen, durch die solche Aenderungen vererbbar werden koennten sowie Forschungstaetigkeiten zur Zuechtung menschlicher Embryonen ausschliesslich zu Forschungszwecken oder zur Gewinnung embryonaler Stammzellen, einschliesslich durch somatische Zellkerntransplantation.

Einen Aenderungsantrag, der die finanzielle Foerderung der Forschung auf embryonale Stammzelllinien beschraenken wollte, die vor dem 31. Dezember 2003 gewonnen wurden, hatte laut Pressemitteilung das Parlament mit 255 Ja- zu 274 Nein-Stimmen bei 35 Enthaltungen abgelehnt. Ebenso abgelehnt wurde mit 238 zu 287 Stimmen bei 40 Enthaltungen ein AEnderungsantrag, nach dem Forschungstaetigkeiten nicht finanziert werden duerften, die Embryonen und embryonale Stammzellen zu Forschungszwecken erzeugen und nutzen.

Zuvor hatten sich bereits der Rechtsausschuss und der Frauenausschuss mehrheitlich gegen eine Foerderung der verbrauchenden Embryonenforschung ausgesprochen, waehrend der Industrie- und Forschungsausschuss diese mehrheitlich in einer Abstimmung vom 30. Mai befuerwortete. (Siehe dazu ALfA-Newsletter 21/06 vom 02.06.2006)

Nach dem Votum des Europaparlaments koennten aus dem Topf der EU-Gelder, in den Deutschland einen betraechtlichen Beitrag einzahlt, auch Projekte finanziert werden, die nicht dem deutschen Stammzellgesetz entsprechen. Auch in 10 von 24 anderen EU-Laendern ist die verbrauchende Embryonenforschung verboten. Nun muss der EU-Ministerrat eine Entscheidung treffen.


Weitere Informationen

ALfA-Newsletter 21/06 vom 02.06.2006: Europaparlament - Industrie- und Forschungsausschuss fuer Foerderung der embryonalen Stammzellforschung http://www.alfa-ev.de/aktuelles/archiv-anzeige/art icle/alfa-newsletter-2106-vom-02062006/

ALfA-Newsletter 17/06 vom 05.05.2006: Erfolg fuer das Leben - Rechtsausschuss des Europa-Parlaments gegen EU-Gelder fuer embryonale Stammzellforschung http://www.alfa-ev.de/aktuelles/archiv-anzeige/art icle/alfa-newsletter-1706-vom-05052006/

Informationen zum 7. Europaeischen Forschungsrahmenprogramm
http://www.forschungsrahmenprogramm.de/inhalte/rp7

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