Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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31.05.2006

§ 218 a: Saarlands Ministerpräsident für mehr Lebensschutz behinderter Ungeborener

Münster, 31.05.2006 – „Ministerpräsident Müller gibt denen eine Stimme, die für ihr Lebensrecht noch nicht selbst eintreten können“, begrüßt die CDL-Medienbauftragte Monika Hoffmann, die Forderung des saarländischen Ministerpräsidenten nach einer Neuregelung der Spätabtreibung sowie seine Forderung gegenüber der SPD in der Koalition der Union darin entgegenzukommen. Müller, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Grundsatzkommission, sieht insbesondere Handlungsbedarf bei Spätabtreibungen; er fordert, die Diagnose einer Behinderung des Kindes dürfe kein Grund für eine Abtreibung mehr sein.

Diese Forderung wird gestützt durch das Urteil vom Bundesverfassungsgericht von 1993, das die gesetzliche Regelung über die Schwangerschaftsabbrüche einer Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht unterstellte. Wie heute Ministerpräsident Müller, forderte auch dieses Urteil eine Überprüfung der Reform des § 218 StGB daraufhin, ob es den Lebensschutz Ungeborener genügend gewährleiste.

Die derzeitig zulässige Tötung behinderter Kinder im Mutterleib ist nicht nur eine Verletzung des absoluten Lebensrechts jedes, auch des ungeborenen Menschen. Konsequenterweise ist von dieser Regelung indirekt auch das Leben behinderter Menschen betroffen. Denn warum beschneidet die aktuelle Rechtslage das Lebensrecht behinderter Menschen und erlaubt Spätabtreibung?

Wer seine Rechte nicht selbst wahrnehmen kann, braucht Fürsprecher und noch vielmehr Menschen, die sich tatkräftig für diese Rechte einsetzen. Auch die 171 Kinder, die im letzten Jahr im Mutterleib nach der 23. Schwangerschaftswoche getötet wurden, hatten ein uneingeschränktes Recht auf Leben, das weder an ihrer Gesundheit noch an sonst einem Attribut festgemacht werden darf.

„Der Maßstab unserer Verfassung ist eigentlich sehr eindeutig: Jeder hat ein Recht auf Leben. Und so muss es wieder werden – von Anfang an, mit oder ohne Behinderung“, so die Juristin und CDL-Pressesprecherin Monika Hoffmann.



CDL ist eine Lebensrechtsinitiative innerhalb der CDU/CSU und Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).



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