Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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11.05.2006

Bundesländer überprüfen Beratung Schwangerer unzulänglich

Juristenvereinigung Lebensrecht hat gravierende Bedenken gegen „pro familia“

F r e i b u r g (idea) – Die Bundesländer kommen ihrer Pflicht nicht nach, Beratungsstellen für Frauen im Schwangerschaftskonflikt daraufhin zu überprüfen, ob sie im Einklang mit geltendem Recht beraten. Das moniert der Vorsitzende der Juristenvereinigung Lebensrecht, Richter a.D. Bernward Büchner (Freiburg). Die Juristenvereinigung hatte alle zuständigen Länderministerien angefragt, ob sie die Beratungsstellen von „pro familia“ weiterhin anerkennen, obwohl deren internationale Dachorganisation weltweit für ein grundgesetzwidriges Recht auf Abtreibung eintrete. Außerdem habe „pro familia“ die Fehlinformation verbreitet, Schwangerschaftsabbrüche nach Beratung seien nicht mehr rechtswidrig. Die Reaktionen der Ministerien: Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt antworteten nicht, andere schickten lediglich eine Empfangsbestätigung. Bayern, Baden-Württemberg und Berlin hätten eine Stellungnahme des jeweiligen „pro familia“-Landesverbandes eingeholt. Keines der Länder habe das Schreiben aber zum Anlaß für genauere Überprüfungen genommen. Büchner: „Insgesamt vermitteln die Reaktionen der Länderministerien den Eindruck, daß die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, wonach Beratungsstellen die Gewähr für eine verfassungs- und gesetzeskonforme Beratung bieten müssen, entweder nicht verstanden oder schlicht ignoriert wird.“

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