Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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02.05.2006

Neueste Zahlen belegen Dammbruch in den Niederlanden

Steigende Zahl aktiver Sterbehilfe

Den Haag (ALfA). In den Niederlanden ist die Zahl der gemeldeten Faelle aktiver Sterbehilfe im vergangenen Jahr auf 1.933 gestiegen gegenueber 1.886 gemeldeten Faellen im Vorjahr. Dies berichtete das „Deutsche Aerzteblatt“ in der Online-Ausgabe vom 27. April unter Berufung auf den am selben Tag in Den Haag veroeffentlichten Jahresbericht der zustaendigen UEberwachungskommissionen. Diese ueberpruefen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.

Dem Bericht zufolge litten 1.713 Patienten, die um aktive Sterbehilfe baten, an Krebs. Bei 1.585 Menschen sei die Sterbehilfe in der Wohnung des Patienten durchgefuehrt worden, waehrend in den restlichen Faellen die Sterbehilfe in Krankenhaeusern, Pflegeheimen oder bei Angehoerigen erfolgt sei.

Dabei haben laut „Deutschem Aerzteblatt“ in nur drei Faellen die Untersuchungsgremien 2005 eine Verletzung der gesetzlichen Vorschriften gesehen. Diese Faelle seien an die Staatsanwaltschaften weitergeleitet worden, jedoch seien keine Strafverfahren eroeffnet worden. Niederlaendischen Medien zufolge sind die Kommissionen nach Angaben eines Sprechers auch verpflichtet, Formfehler zu melden. Wie das „Deutsche Aerzteblatt“ weiter ausfuehrt, geht die niederlaendische Regierung davon aus, dass laengst nicht alle Faelle aktiver Sterbehilfe tatsaechlich registriert werden. Tatsaechlich koennte es nach Schaetzungen doppelt so viele Euthanasie-Faelle geben wie tatsaechlich gemeldet werden.

Seit April 2002 wurde in den Niederlanden als erstem Land aktive Sterbehilfe unter bestimmten Umstaenden erlaubt. Voraussetzungen sind, dass ein Patient unertraeglich leidet, aussichtslos krank ist und mehrfach ausdruecklich um Sterbehilfe gebeten hat. Ausserdem muessen zwei Aerzte zur Entscheidung hinzugezogen werden.

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