Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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27.03.2006

Schon mit 12 ein Recht auf eigenen Tod

von THOMAS FRIEDL

Euthanasie wird wieder diskutiert - hier ein Film, da ein Senator, dort ein Verband fordern die Freigabe der Tötung mit Hilfe eines Arztes. Vermeintliches Vorbild einer rechtsstaatlichen, "liberalen" Euthanasie sind die Niederlande.

"Ich werde niemandem, nicht einmal auf ausdrückliches Verlangen, ein tödliches Medikament geben, und ich werde auch keinen entsprechenden Rat erteilen; ebenso werde ich keiner Frau ein Abtreibungsmittel aushändigen", hatte Hippokrates in seinem Eid formuliert. Er gilt immer weniger.

Die niederländische Regierung hat die Euthanasiepraxis bereits in drei Studien (1990, 1995 und 2001) untersuchen lassen: Allein 2001 wurden zwischen 4000 und 5000 Menschen ärztlich getötet, davon fast tausend - gesetzeswidrig - ohne ihre Einwilligung. Jede zweite Euthanasie wird nicht gemeldet.

Laut Gesetz muss der Arzt sich von der Freiwilligkeit des Euthanasie-Ersuchens, von Aussichtslosigkeit und Unerträglichkeit des Leidens überzeugen, nach Beratung des Patienten mit ihm "zu der Überzeugung gelangt sein, dass es für seine Situation keine andere annehmbare Lösung gibt", und einen anderen Arzt hinzuziehen. Wenn er dann "mit medizinischer Sorgfalt" tötet und die Euthanasie meldet, bleibt er straffrei. Schon Zwölfjährige dürfen Sterbehilfe verlangen, vor dem 16. Geburtstag ist noch die Zustimmung der Eltern erforderlich.

In Holland hat das erste Abweichen vom Tötungsverbot zu einer immer weiter ausufernden und unkontrollierbaren Praxis geführt. Doch nicht der "Mißbrauch", die legale oder geduldete Patiententötung an sich ist der Skandal. Der "Mißbrauch" zeigt aber den Charakter der Euthanasie auf, und er ist logische Konsequenz: Wenn ein leidender Mensch selbstbestimmt und zurechnungsfähig die Tötung durch die Hand Dritter verlangt, dann fällt eben nicht nur er das subjektive Urteil, sein Leben sei nicht menschen- und lebenswürdig. Die Tötung führt ja ein anderer aus, der sein eigenes Handeln zu verantworten hat, der auch ein "Lebensunwert"-Urteil fällt, bevor er tötet. Jedes Euthanasiegesetz, das einem Dritten dies gestattet, hat unausgesprochen die Voraussetzung, dass es objektiv menschenunwürdiges Leben gibt. Und wenn ein Gesetz dies anerkennt, was dann, wenn ein Patient nicht (mehr) selbst seine Tötung verlangen kann?

Jetzt soll in Holland auch die ärztliche Tötung behinderter Neugeborener straffrei werden. Babys können nicht um Euthanasie bitten. Und Holland ist nah. In Deutschland gibt es Spätabtreibung behinderter, außerhalb des Mutterleibes schon lebensfähiger Kinder. Manche überleben das - und dann? Professor Harald Horschitz, Justitiar des Bundes Deutscher Hebammen, in der TV-Dokumentation "Lily und Marie" (von Sylvia Matthies, BR 23.11.2005): "Sie (die Hebammen) haben mir erzählt, sie seien eingebunden gewesen in eine späte Abtreibung, es seien lebende Kinder auf die Welt gekommen, die mindestens ein Lebenszeichen aufwiesen ... und sind dann später von den Ärzten angewiesen worden, diese Lebendgeburten in eine Totgeburt umzudokumentieren." Auch für Deutschland wäre mehr Hippokrates ein Fortschritt.


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