Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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13.02.2006

Alfa: Nach 30 Jahren gehört der Paragraf 218 auf den Prüfstand

Kaminski: "Auch über Strafen muss neu nachgedacht werden."

Köln. Am 12. Februar 1976 verabschiedete der Deutsche Bundestag die Neufassung des Paragrafen 218 StGB und führte damit erstmals die Indikationenregelung ein: Abtreibung wurde bei Feststellung einer kriminologischen, medizinischen, eugenischen und sozialen Indikation strafrechtlich nicht mehr verfolgt.

"Mit dieser fatalen Gesetzänderung hat der Gesetzgeber das Recht auf Leben zumindest indirekt an Bedingungen geknüpft", erklärte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Dr. med. Claudia Kaminski, aus Anlass des dreißigsten Jahrestages der Einführung der so genannten Indikationenregelung.

"Diese Entscheidung hat das normale Rechtsempfinden mittlerweile fast vollständig zerstört. Für den Normalbürger steht der ’Verzicht auf Strafe¹ mit der ’Erlaubnis¹ auf einer Stufe: Die vorgeburtliche Kindstötung wird als ’legal¹ betrachtet.

"Die seit Jahren unverändert hohen Abtreibungszahlen, das flächendeckende Netz von Abtreibungseinrichtungen, die Finanzierung der Abtreibungen aus Steuermitteln sowie die so genannte Kind-als-Schaden-Rechtsprechung zeigen, dass das Modell ’Hilfe statt Strafe¹ nicht gegriffen hat und Abtreibung vielfach als legitimes Mittel der Geburtenregelung betrachtet wird."

"Laut dem Statistischen Bundesamt sind seit 1976 in Gesamtdeutschland mehr als vier Millionen Kinder durch Abtreibung getötet worden, die Jahr für Jahr mit rund 40 Millionen Euro subventioniert werden. Der Paragraf 218 muss daher erneut auf den Prüfstand. Dazu gehört auch neu über eine Bestrafung der vorgeburtlichen Kindstötung nachzudenken. Dabei könnten statt der Mutter, die nach dem Kind das zweite Opfer einer Abtreibung ist, das zur Kindstötung drängende Umfeld sowie jene ’Ärzte¹, die gegen Entgelt töten, endlich einmal in den Blick genommen werden", so Kaminski weiter.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA)
Ottmarsgäßchen 8
86152 Augsburg
Tel.: 0821/51 20 31
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