Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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17.02.2006

Stiftung Ja zum Leben fordert Reform des Paragraf 218 noch in dieser Legislaturperiode

Johanna Gräfin von Westphalen: "Auch Passagiere im Mutterleib dürfen nicht geopfert werden."

München. „Auch Passagiere im Mutterleib dürfen nicht geopfert werden.“ Mit diesen Worten forderte die Vorsitzende der Stiftung „Ja zum Leben“, Johanna Gräfin von Westphalen, heute in München den Deutschen Bundestag auf, Konsequenzen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Flugsicherheitsgesetz zu ziehen.



Das Bundesverfassungsgericht hatte gestern einstimmig entschieden, dass die Ermächtigung zum Abschuss eines Passagierflugzeugs, das als Terrorwerkzeug eingesetzt werde, gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf Leben und die Menschenwürdegarantie verstoße. Durch den Abschuss der Passagiere zur Rettung anderer Menschen würden die Flugzeuginsassen „verdinglicht und zugleich entrechtlicht“.



„Auch ungeborene Kinder befinden sich auf einer Reise. Wie die Passagiere im Flugzeug haben auch sie ein Recht auf Leben und den Schutz ihrer Würde. Die gegenwärtige Fassung des Paragrafen 218 gestatte es jedoch Ärzten, sie im Auftrag der Eltern zu töten. Anders als die potentielle Verdinglichung und Entrechtlichung von Flugzeuginsassen durch einen Abschuss gehört die Verdinglichung des Embryos in Deutschland zum traurigen Alltag“, sagte von Westphalen am Rande einer gemeinsamen Sitzung von Stiftungsrat und Stiftungsvorstand in München.



„Wir appellieren an den Deutschen Bundestag, diesem Missstand noch in dieser Legislaturperiode ein Ende zu machen. Mit dem Paragrafen 218 hat der Staat die Entrechtlichung des Menschen gesetzlich geregelt. Dies darf aber nach dem einstimmigem Votum der Verfassungsrichter nicht sein“, so die Gräfin weiter.

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