Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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03.02.2006

Diskriminierung beenden

Bayern-CDL kritisiert Urteil zu Schwangerenberatungsstellen

Eckarts, 01. Februar 2006 - Auf deutliche Kritik ist das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes bei den Christdemokraten für das Leben (CDL) gestoßen, nur Schwangerenberatungsstellen finanziell zu fördern, die auch den für eine Abtreibung notwendigen Schein ausstellen.

„Das Urteil deckt die seit Jahren andauernde landesgesetzlich verankerte Diskriminierung von Schwangerenberatungsstellen, die auf die Ausstellung von Abtreibungsscheinen verzichten“, kritisierte der bayerische CDL-Landesvorsitzende Manfred Libner. „Jetzt ist die bayerische Staatsregierung am Zug entweder durch eine Gesetzesergänzung oder durch eine freiwillige Förderung. In SPD-geführten Bundesländern wie Rheinland-Pfalz zählen die katholischen Beratungsstellen zum pluralen Beratungsangebot und erhalten deshalb auch öffentliche Zuschüsse, im CSU-regierten Bayern dagegen nicht. Das ist außerordentlich bedauerlich! Es ist im Sinne des Lebensschutzes notwendig, daß die bayerische Staatsregierung ihre einseitigen Fördermaßnahmen überdenkt und korrigiert“, so der bayerische CDL-Vorsitzende.

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