Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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31.01.2006

Plädoyer für mehr Kinder

Bundespräsident Horst Köhler prangert hohe Abtreibungszahlen an

Tutzing (ALfA). Der deutsche Bundespraesident Horst Koehler hat die hohe Zahl an vorgeburtlichen Kindstoetungen kritisiert und sich fuer mehr Unterstuetzung von Familien ausgesprochen. Beim Jahresempfang der Evangelischen Akademie Tutzing am 18. Januar sagte er in seiner Rede zur Familienpolitik woertlich: „Es gibt also Gruende, die eine Entscheidung fuer Kinder schwer machen koennen, und ihr Gewicht haengt von der Lebenssituation jedes und jeder Einzelnen ab. Deshalb faellt oft auch eine Entscheidung gegen Kinder, die schon unterwegs sind. Die Zahl der Schwangerschaftsabbrueche in unserem Land ist mit rund 130.000 jaehrlich anhaltend hoch - zu hoch. Niemand weiss, wie viele Kinder allein deshalb am Leben gehindert werden, weil ihre Eltern sich von der Gesellschaft alleingelassen fuehlen. Damit duerfen wir uns nicht abfinden“, so Bundespraesident Koehler.

Der Gesellschaft stelle sich die Frage: „Tun wir genug dafuer, dass junge Menschen frohen Herzens ja sagen koennen - zu erwuenschten genauso wie zu unerwarteten Kindern? Stimmen die Rahmenbedingungen in unserem Land fuer ein Leben mit Kindern?“ Damit aeusserte sich Horst Koehler als erster Bundespraesident mit deutlichen Worten zum Thema Abtreibung.

Eingangs betonte das Staatsoberhaupt zudem den Wert von Kindern: „Jedes Kind ist ein Geschenk - fuer mich und fuer viele Menschen ein Geschenk Gottes.“ Er wolle „ueber das Glueck sprechen, das jeder einzelne neue Erdenbuerger seinen Mitmenschen bringen kann“. Kinder seien eigentlich selbstverstaendlich. „Ohne sie haben wir, hat unser Land keine Zukunft.“


Weitere Informationen:

Rede von Bundespraesident Horst Koehler beim Jahresempfang der Evangelischen Akademie Tutzing
18.01.2006
http://www.bundespraesident.de/-,2.628288/Rede-von -Bundespraesident-Hors.htm


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Aktuelles Urteil: Werbungsverbot fuer Abtreibungen gilt auch im Internet

Bayreuth (ALfA). Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Bayreuth ist die Werbung fuer Schwangerschaftsabbrueche Aerzten grundsaetzlich untersagt, auch im Internet. Dies berichtete die „Aerzte Zeitung“ in der Online-Ausgabe vom 16. Januar.

Im konkreten Fall ging es um die Berufungsverhandlung gegen einen 62-jaehrigen Gynaekologen, der auf seiner Webseite darueber informierte, dass er in einer Klinik ausserhalb seiner Praxis vorgeburtliche Kindstoetungen "mittels Medikamente oder Instrumente" vornehme. Deshalb wurde er von Abtreibungsgegnern angezeigt. Das Gericht hatte in der Berufungsverhandlung eine Geldstrafe in Hoehe von 8000 Euro zur Bewaehrung bestaetigt. Diese Geldstrafe wird jedoch nur faellig, wenn er die strittigen Informationen erneut im Internet veroeffentlicht. (Urteil des Landgerichts Bayreuth, Az.: 2 Ns 118 Js 12007/07)

Wie die „Aerzte Zeitung“ weiter schreibt, hat der Mediziner nach Meinung der Staatsanwaltschaft gegen Paragraph 219 a des Strafgesetzbuchs verstossen, der eine Werbung fuer Schwangerschaftsabbrueche von wenigen Ausnahmen abgesehen immer verbietet. Die Verteidigung des Arztes hatte dagegen einen Freispruch gefordert, weil die Informationen im Internet sich angeblich nur an Patientinnen richteten, die seinen Namen und den der Webseite kannten.

Das Gericht folgte dem Blatt zufolge jedoch weitgehend der Argumentation der Staatsanwaelte. Diese vertraten die Auffassung, die Informationen seien fuer jedermann zugaenglich gewesen und stellten damit eine verbotene Werbung dar. Als strafmindernd sei beruecksichtigt worden, dass der Arzt die umstrittenen Passagen nach seiner Verurteilung in erster Instanz aus dem Internet entfernt habe. Die Verteidigung des Arzts habe Revision angekuendigt.


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+ Neue Studie zeigt: Rund 3 000 Faelle aktiver Sterbehilfe pro Jahr in
+ Grossbritannien

London (ALfA). In Grossbritannien gab es im Jahr 2004 einer Studie zufolge rund 3 000 Faelle aktiver Sterbehilfe. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Studie von Clive Seale, Professor fuer Soziologie an der Brunel University, London, und seinem Team, die jetzt im Fachblatt "Palliative Medicine" veroeffentlicht wurde. Als Basis fuer die Studie diente eine anonyme Befragung unter 857 Aerzten.

Insgesamt gab es 2004 eine Gesamtzahl von knapp 585000 Todesfaellen in Grossbritannien. Nach der Studie hatten knapp 1000 Patienten eigenstaendig den Wunsch geaeussert zu sterben. In 0,33 Prozent aller Todesfaelle, d.h. bei knapp 2000 Patienten, haetten sich die Mediziner dagegen selbststaendig zur aktiven Sterbehilfe entschieden, ohne dass die Patienten die Mediziner dazu aufgefordert haetten. Der Zustand der Kranken haette eine aktive Meinungsaeusserung gar nicht mehr zugelassen, heisst laut „Deutschem Aerzteblatt“ vom 18. Januar in der Studie. Offiziell ist aktive Sterbehilfe in Grossbritannien verboten.

Die Untersuchung kommt ausserdem zu dem Ergebnis, dass Aerzte bei 32,8 Prozent, d.h. knapp einem Drittel aller Todesfaelle im Vereinigten Koenigreich, schmerzlindernde Medikamente verabreicht haben, die das Leben der Patienten verkuerzt haben koennten. Bei weiteren 30,3 Prozent bzw. hochgerechnet rund 177.000 Faellen sei passive Sterbehilfe, d.h. der Verzicht auf lebensrettende Massnahmen, im Spiel gewesen. Dagegen habe jedoch keiner der befragten Mediziner angegeben, einem Patienten die fuer einen Suizid notwendigen Medikamente ausgehaendigt zu haben.

Der Leiter der Studie, Clive Seale, betonte in einer Pressemitteilung der Universitaet vom 17. Januar, dass die britischen Zahlen im Vergleich zu aehnlichen Untersuchungen in anderen Laendern niedriger seien. Vor allem in den Niederlanden, Belgien, der Schweiz oder Australien haetten Befragungen mit dem gleichen anonymen Fragenkatalog hoehere Prozentzahlen gezeigt.

Die Vorsitzende der Voluntary Euthanasia Society, Deborah Annets, kommentierte die Studie der britischen Tageszeitung "The Guardian“ zufolge mit den Worten: „Die Studie zeigt, das einige Aerzte das Gesetz brechen". Dies alles geschehe im Verborgenen und werde oeffentlich nicht zugegeben. „Einige dieser Aerzte handeln aus Mitleid und auf Wunsch ihrer Patienten, andere dagegen eindeutig ohne Zustimmung", so Annets.


Weitere Informationen:

Results of First Ever UK-Wide Study into Euthanasia and End-of-life Decisions The results of the first UK-wide study into euthanasia are revealed today in Palliative Medicine.
PRESSRELEASE Brunel University London 17.01.06 http://www.brunel.ac.uk/news/pressoffice/cdata/eut hanasia


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+ ALfA-Terminservice

Den ausfuehrlichen Terminkalender finden Sie online unter http://www.alfa-ev.com/newsletter/alfa_termine.htm l

Dort finden Sie die ausfuehrlichen Informationen zu folgenden Veranstaltungen:

- 25. Januar, Muenchen: Jahreshauptversammlung des ALfA-RV Muenchen
- 4. / 5. Maerz, Vechta: Wochenende fuer das Leben von ALfA-Nord
- 19. - 21. Mai, Fulda: 2. Lebensrechtskongress zum Thema: "Sag mir, wo die Kinder sind! – 10 Jahre Paragraph 218"


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Impressum:

Inhaltlich verantwortlich: Christian Frodl

Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V.
Geschaeftsstelle Augsburg:
Ottmarsgaesschen 8
D-86152 Augsburg

Telefon:
Telefax: 08 21 - 15 64 07
E-Mail: bgs@alfa-ev.de

http://www.alfa-ev.de

ALfA-Spendenkonto:
AugustaBank eG (BLZ 720 900 00) Konto 50 40 990 Postbank Niederlassung Muenchen (BLZ 700 100 80) Konto 24 22 44 – 800

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