Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

Nächste Meldung · Vorige Meldung · Zur Übersicht

06.01.2006

BVL: Nicht nur Spätabtreibungen gehören auf den Prüfstand

Teile des Parlaments befürworten bereits eine Gesamtüberprüfung des § 218

Köln. "Der Deutsche Bundestag muss sich in dieser Legislaturperiode noch einmal mit den geltenden gesetzlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch auseinandersetzen." Das forderte die Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht (BVL), Claudia Kaminski, heute in Köln.

Kaminski unterstrich, dass der BVL die Ankündigung der Bundesregierung begrüße, die Praxis der Spätabtreibungen überprüfen zu wollen. "Sofern sich das Parlament hier auf wirksame Verbesserungen einigen kann, lässt sich in Zukunft schweres Unrecht in einigen hundert Fällen pro Jahr vermeiden. Darüber dürfen aber nicht die permanenten Menschenrechtsverletzungen, welche die bis zur zwölften Schwangerschaftswoche vorgenommenen vorgeburtlichen Kindstötungen darstellen, aus dem Blick geraten. Allein nach der offiziellen Statistik werden in Deutschland bis zu diesem Zeitpunkt Jahr für Jahr rund 130.000 Kinder im Mutterleib getötet", so Kaminski weiter.

Die BVL-Vorsitzende nannte es "erfreulich", dass "Teile des Parlaments inzwischen die gesamte Dramatik erkannt haben". Dies gehe aus einem Schreiben des Petitionsausschusses hervor. So halte es auch der Petitionsausschuss für "angezeigt", dass zehn Jahre nach der Reform des Paragraphen 218 "die Wirksamkeit des gesetzlichen Konzepts zum Schutz des ungeborenen Lebens einmal grundlegend und umfassend zu prüfen, um daraufhin gegebenenfalls Überlegungen zur gesetzlichen Korrektur anzustellen."

Nächste Meldung · Vorige Meldung · Zur Übersicht


Die Meldungen sind teilweise Pressemitteilungen und Newslettern von Partnerorganisationen entnommen. Das Meldungs-Datum bezeichnet den Tag der Aufnahme auf diese Webseite.