Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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15.11.2005

Geht die Große Koalition gegen Spätabtreibungen vor?

Koalitionsvertrag greift mehrere bioethische Streitpunkte auf

B e r l i n (idea) – Die Große Koalition von Union und SPD im Bund wird möglicherweise aktiv gegen Spätabtreibungen. Das sieht jedenfalls der Koalitionsvertrag vor. „Wir wollen prüfen, ob und gegebenenfalls wie die Situation bei Spätabtreibungen verbessert werden kann“, heißt es in dem Papier. Die Beobachtungs- und eventuelle Nachbesserungspflicht habe das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber auferlegt. Außerdem soll der Förderung der Forschung an adulten (erwachsenen) Stammzellen „weiterhin eine besondere Bedeutung“ beigemessen werden. Die Forschung an adulten Stammzellen gilt als ethisch unbedenklich, während Experimente mit embryonalen Stammzellen von Kirchen und Lebensschützern scharf verurteilt werden, weil zur Gewinnung solcher Zellen ein Embryo getötet werden muß. Ein weiterer ethischer Punkt im Koalitionsvertrag sind Patientenverfügungen, in denen Menschen festlegen, wie im Fall schwerster Krankheit Ärzte mit ihnen umgehen sollen. Die Koalitionspartner schlagen vor, „in der neuen Legislaturperiode die Diskussion über eine gesetzliche Absicherung der Patientenverfügung fortzuführen und abzuschließen“.

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