Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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28.10.2005

Wertkonservative Mehrheit im Europäischen Parlament erneut erfolgreich

Resolution zur Patentierung biotechnologischer Erfindungen mit deutlicher Mehrheit angenommen worden

Im Europäischen Parlament hat sich erneut eine Mehrheit für wertkonservative Positionen im Bereich der Gen- und Biotechnologie ausgesprochen. Das EP verabschiedete am Mittwoch mit deutlicher Mehrheit eine Resolution zur Patentierung biotechnologischer Erfindungen. Anlass war ein Bericht der Europäischen Kommission zu diesem Thema vom Juli und ein konkretes Patent, das das Europäische Patentamt in München im Februar erteilt hat und das nach Meinung der Mehrheit des Hauses einen Verstoß gegen die entsprechende Richtlinie darstellt.

Bei dem Patent geht es um eine Methode zur Selektion menschlicher Keimzellen, und das Patent umfasst auch die menschlichen Keimzellen selbst. Dies ist nach dem Wortlaut der Richtlinie ausgeschlossen, da Keimzellen als Teil des menschlichen Körpers nicht patentierbar sind.
Das EP fordert nun die Europäische Kommission auf, Einspruch zu erheben, und weißt zusätzlich darauf hin, dass jede Person dies tun kann.

Im Rahmen der Resolution und aus Anlass des Berichts der Kommission vom Juli nehmen die Abgeordneten auch generell zur Frage der Patentierung biotechnologischer Erfindungen Stellung. Sie sprechen sich grundsätzlich für die Biotechnologie und für die Patentierung aus. Sie weisen aber darauf hin, dass die Richtlinie jede Form des Klonens von Menschen eindeutig ausschließt. An dieser nach Ansicht der Abgeordneten eindeutigen Rechtslage hatte der zuständige Kommissar McCreevy in der Debatte am Dienstagabend noch Zweifel aufkommen lassen. Darüber hinaus nehmen die Abgeordneten zur Frage Stellung, ob embryonale Stammzellen generell patentierbar sein können. Hier ist der Wortlaut der Richtlinie nicht klar, da es zum Zeitpunkt der Abfassung der Richtlinie noch keine embryonalen Stammzellen gab. Artikel 6 der Richtlinie sagt jedoch, dass Methoden, bei denen menschliche Embryonen zu kommerziellen und industriellen Zwecken zerstört werden, nicht patentierbar sind. Daraus folgt nach Ansicht der Abgeordneten, dass Techniken mit embryonalen Stammzellen oder Zellen, die sich aus embryonalen Stammzellen ableiten, ebenfalls von der Patentierbarkeit ausgenommen sind. Die Mehrheit im Europäischen Parlament kam zustande, weil nicht nur, wie üblich, Christdemokraten und Grüne für eine wertkonservative Position standen, sondern auch ein bedeutender Teil der Liberalen und einige Sozialdemokraten.

Dazu erklärte der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bioethik der größten Fraktion im Europäischen Parlament, Dr. Peter Liese: "Mit der jetzigen Resolution ist erneut deutlich geworden, dass es in Fragen der Bioethik im EP eine klare Mehrheit für eine Werteorientierung gibt. Wie schon im März, als wir über den Handel mit menschlichen Eizellen und die Finanzierung der embryonalen Stammzellforschung diskutiert haben, haben nicht nur Christdemokraten und Grüne, sondern auch viele Liberale und Sozialdemokraten gemeinsam abgestimmt. Dies zeigt, dass sich Europäische Union und Europäisches Parlament nach der Erweiterung geändert haben.
Insbesondere die Mitglieder aus Polen und der Slowakei treten sehr für wertkonservative Positionen ein.

Erschüttert bin ich über die offizielle Linie der sozialdemokratischen Fraktion. Ich muss zwar respektieren, dass bei den Sozialdemokraten viele für liberale Gesetze im Rahmen der embryonalen Stammzellforschung sind, aber bisher wurde immer das Argument vorgetragen, dass man diese Forschung vor allen Dingen im öffentlichen Sektor durchführen und nicht der Privatindustrie überlassen sollte. Dies ist zum Beispiel ein Argument, das der frühere Forschungskommissar und jetzige Europaabgeordnete Busquin als Begründung für die Unterstützung von embryonaler Stammzellforschung aus dem EU-Haushalt angeführt hat. Mit dem Abstimmungsverhalten in Sachen Patenten laden sie den privaten Sektor aber geradezu dazu ein, sich in der embryonalen Stammzellforschung und sogar beim Klonen von menschlichen Embryonen zu engagieren. Dies ist für mich skandalös".

Die Abgeordneten nahmen auch zu der umstrittenen Frage Stellung, inwieweit Patente auf menschliche Gene erteilt werden sollen. Wie in der deutschen und französischen nationalen Gesetzgebung vorgesehen, sind die Abgeordneten grundsätzlich für Patente auf menschliche DNA. Sie wollen den Umfang der Patentansprüche jedoch einschränken (funktionsgebundener Patentschutz). Sinn der Einschränkung ist, dass jemand, der mit der gleichen DNA-Sequenz eine andere Anwendung erforscht, durch das Ursprungspatent nicht gehindert werden sollte.

Bemerkenswert ist die Annahme eines Änderungsantrages der UEN-Fraktion, der sich generell (das heißt nicht nur im Zusammenhang mit Patenten) gegen jede Form des Klonens von Menschen und gegen verbrauchende Embryonenforschung ausspricht. Andere Formen der Stammzellforschung (zum Beispiel adulte) sollen dagegen unterstützt werden. Dazu Liese, der am Humangenetischen Institut der Universität Bonn promoviert hat: "Wir sind für Gentechnik und auch für Stammzellforschung, aber wir sind auch für klare Grenzen".

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