Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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12.10.2005

Christliche Nächstenliebe oder Gnadentod?

"Befremdlich und unerträglich" - Stiftung Ja zum Leben zum Vorstoß von Justizsenator Kusch

Meschede, 12. Oktober 2005 - „Kurz nach der Seligsprechung von Clemens August Kardinal von Galen ist es besonders befremdlich und unerträglich, wenn der Hamburger Justizsenator Roger Kusch die Wiedereinführung der Euthanasie fordert.“, kritisiert die Vorsitzende der Stiftung Ja zum Leben, Johanna Gräfin von Westphalen.

Kardinal von Galen wurde wegen seines mutigen und riskanten Widerstandes gegen die Euthanasie im Dritten Reich weltweit bekannt.

Umso unverständlicher ist es, daß die Forderung nach aktiver Sterbehilfe aus den Reihen der Hamburger CDU kommt und auch noch als „Gebot der christlichen Nächstenliebe“ getarnt wird.

Wir alle wissen, daß es möglich ist, am Ende des Lebens durch menschliche Zuwendung und schmerzlindernde Palliativmedizin wirksam zu helfen. „Der Ruf nach dem ‘Gnadentod’ kann niemals im Sinne leidender Menschen sein. Er hat nichts mit Nächstenliebe zu tun, sondern ist Zeichen zynischer Menschenverachtung“, betonte Gräfin von Westphalen.

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