Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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08.10.2005

Nein zur Zulassung fremdnuetziger Forschung an Nichteinwilligungsfaehigen

UNESCO-Bioethik-Deklaration: Hueppe fordert Nein von Bundesregierung

Berlin (ALfA). Aus Anlass der voraussichtlich am 10. Oktober auf der UNESCO-Tagesordnung stehenden Bioethik-Deklaration der UNESCO hat der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion fuer die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hueppe, MdB, am 5. Oktober die Bundesregierung aufgefordert, dem Vertragswerk nicht vorbehaltlos zuzustimmen. Der aktuelle UNESCO-Entwurf zu „Bioethik und Menschenrechten“ gestattet in seinem Artikel 7 fremdnuetzige Forschung an nichteinwilligungsfaehigen Menschen. Die Formulierung, dass solche Forschung einen Nutzen fuer aehnlich betroffene Menschen erwarten lassen soll, koenne nicht darueber hinwegtaeuschen, dass es sich um rein fremdnuetzige Forschung handelt, die dem Probanden nicht nuetzt, so der Parlamentarier.

Damit greife die UNESCO eine besonders umstrittene Regelung der Bioethik-Konvention des Europarates von 1997 auf. Die Ablehnung dieser Regelung ist ein wesentlicher Grund dafuer, dass die Bundesrepublik der Bioethik-Konvention des Europarates bis heute nicht beigetreten ist. Fremdnuetzige Forschung an nichteinwilligungsfaehigen Menschen durchbreche den Grundsatz, dass medizinische Eingriffe nur zum direkten Nutzen des einwilligungsunfaehigen Patienten vorgenommen werden duerfen. Dies sei nicht akzeptabel. Es duerfe nicht das Missverstaendnis entstehen, Deutschland truege dies jetzt mit. Auch wenn es sich bei dem UNESCO-Papier nur um eine rechtlich nicht bindende Erklaerung handelt, schaffe sie dennoch eine Ausgangsbasis fuer die zukuenftige Diskussion und fuer nationale und internationale Regelungen, so Hueppe.

Weil die UNESCO-Deklaration in der kommenden Woche voraussichtlich nicht durch namentliche Abstimmung, sondern durch Akklamation angenommen werden soll, forderte der Abgeordnete die Bundesregierung auf, die deutsche Position in einer foermlichen Erklaerung niederzulegen und sich darin unmissverstaendlich von fremdnuetziger Forschung an Einwilligungsunfaehigen zu distanzieren. Bereits Anfang September haben sich zahlreiche namhafte Behindertenverbaende gegen eine Unterzeichnung der umstrittenen Deklaration ausgesprochen, darunter die Bundesvereinigung Lebenshilfe fuer Menschen mit geistiger Behinderung e.V. sowie der Bundesverband fuer Koerper- und Mehrfachbehinderte e.V. (BVKM) (siehe dazu ALfA-Newsletter 32/05 vom 02.09.2005).


Weitere Informationen:

ALfA-Newsletter 32/05 vom 02.09.2005: Fremdnuetzige Forschung durch die Hintertuer - Behindertenverbaende warnen vor Unesco-Deklaration zur Bioethik (Dort gibt es auch den Deklarationstext)

http://www.alfa-ev.com/newsletter/alfa_newsletter_ 02-09-05.html

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