Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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06.10.2005

KALEB: Erfolgreicher Gebetstag für das Leben

Rund um die Uhr beteten Lebensrechtler für eine Reform des Paragraphen 218

B e r l i n (idea) – Mehrere hundert Christen in Deutschland beteiligten sich am 1. Oktober an einem „Gebetstag für das Leben“. Dazu hatte die vorwiegend in Mitteldeutschland aktive Lebensrechtsorganisation KALEB (Kooperative Arbeit Leben Ehrfürchtig Bewahren) aufgerufen. Anlaß war das zehnjährige Bestehen des reformierten Abtreibungsparagraphen 218 StGB. Im Oktober 1995 hatte der Bundestag die Fristenregelung mit Beratungspflicht als Kompromiß zwischen der in der DDR üblichen Fristenregelung und der Indikationsregelung in der alten Bundesrepublik beschlossen. Demnach bleiben Gesetz Schwangerschaftsabbrüche innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen straffrei, wenn eine Konfliktberatung bescheinigt wird. Der Gesetzgeber versprach sich davon einen besseren Schutz ungeborener Kinder. Seit Einführung dieser Regelung wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamts dennoch rund 1,37 Millionen Kinder abgetrieben. Wie KALEB-Geschäftsführer Walter Schrader (Berlin) idea mitteilte, wurde insbesondere für eine Reform des Paragraphen 218 und ein Verbot der Spätabtreibungen in Deutschland gebetet. „Wir freuen uns besonders, daß die Gebetsgemeinschaften den ganzen Tag über, selbst um Mitternacht, stattgefunden haben“, so Schrader. Mit dem Verlauf sei man sehr zufrieden. „Jetzt hoffen wir darauf, daß Gott unsere Gebete auch erhört.“

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