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26.09.2005

Niederlaendische Justiz bereitet Gesetz zur Sterbehilfe bei Babys vor

Erst die Ausnahme nun die Regel:

Den Haag (ALfA). Das niederlaendische Justizministerium bereitet ein Gesetz zur Sterbehilfe bei Babys vor, die an einer unheilbaren oder „unertraeglichen“ Krankheit leiden. Dies berichteten das „Deutsche Aerzteblatt“ in der Onlineausgabe vom 22. September unter Berufung auf einem Bericht des „NRC Handelsblad“ vom 20. September, sowie „Die Welt“ und „Swissinfo.ch“ vom 22. bzw. 21. September. Damit folge Justizminister Piet Hein Donner den Empfehlungen von Experten, die das so genannte „Groningen-Protokoll“ verabschiedet hatten. Laut diesem Protokoll ist bei unheilbar kranken Kindern Sterbehilfe dann akzeptabel, wenn die Aerzte des Kindes und unabhaengige Aerzte zum Schluss gelangen, dass die Schmerzen nicht gelindert werden koennen, keine Aussicht auf Besserung des Zustands besteht und die Eltern einwilligen (siehe dazu auch ALfA-Newsletter 03/05 vom 29.01.2005). Bei einem entsprechenden Krankheitsbild soll nach Angaben des Aerzteblattes auch eine Abtreibung nach der 24. Woche noch legal sein. Ende 2004 hatten einer Studie zufolge niederlaendische KinderAerzte bereits oeffentlich zugegeben, unheilbar kranke Neugeborenen getoetet zu haben und eine gesetzliche Regelung verlangt, um das Leiden dieser Kinder in legalem Rahmen beenden zu koennen. In allen Faellen stellte die Staatsanwaltschaft laut der Studie die Ermittlungen ein.

Den neuen Empfehlungen zufolge muessen Aerzte, die Sterbehilfe bei Babys leisten, sich statt vor der Justiz vor einer Kommission aus Kinderaerzten, Gynaekologen und Richtern verantworten, die die Staatsanwaltschaft beraten soll. Laut den Zeitungen soll eine Regel sein, dass die Eltern der Sterbehilfe immer zustimmen muessen. Das Gesundheitsministerium habe bestaetigt, dass gemeinsam mit dem Justizministerium eine Stellungnahme vorbereitet und im Oktober dem Parlament vorgelegt werde. Frueheren Medienberichten zufolge moechte der Aerzteverband KNMG die Sterbehilfe auch auf Menschen ausdehnen, die keinen freien Willen aeussern koennen, darunter Kleinstkinder, schwer geistig Behinderte und Menschen, die nach einem Unfall in ein irreversibles Koma gefallen sind.

In den Niederlanden ist die aktive Sterbehilfe seit 2001 per Gesetz erlaubt. Aerzte koennen seitdem unter Befolgung strikter Kriterien und unter Ueberwachung einer Kontrollkommission Erwachsenen toedliche Injektionen verabreichen, sofern sie ausdruecklich den Todeswunsch aeussern und unter grossen, nicht linderbaren Schmerzen leiden. Das Toeten von Babys ist derzeit noch verboten, da diese ihren Willen nicht aeussern koennen. Laut den Medienberichten registrierten die regionalen Kontrollkommissionen im vergangenen Jahr 1886 Faelle von Sterbehilfe wobei vier zweifelhafte Faelle an die Justiz weitergeleitet wurden. Dabei beenden nach Angaben der niederlaendischen Vereinigung von KinderAerzten Aerzte jaehrlich das Leben von 15 schwerstbehinderten Neugeborenen, weil diese "unertraeglich und aussichtslos leiden".

Die Deutsche Hospizstiftung kritisierte unterdessen das in Vorbereitung befindliche Gesetz zur Sterbehilfe bei Babys. „Die Begleitung in einem Kinderhospiz oder einer Palliativstation wird von den Aerzten offenbar gar nicht in Betracht gezogen. Ohne Schmerzen und pflegerisch gut versorgt im Kreis der Familie bewusst Abschied nehmen zu koennen - das wird diesen jungen Patienten und ihren Angehoerigen vorenthalten“ monierte Eugen Brysch, Geschaeftsfuehrender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung in einer Pressemitteilung vom 21. September 2005. „Wie hilflos und allein gelassen muessen sich Eltern fuehlen, die sich fuer das Toeten ihres Kindes entscheiden! Der von uns prognostizierte Dammbruch ist eingetreten. Nun macht Euthanasie auch nicht mehr vor Babys und Kindern halt." Um ein Zeichen zu setzen, foerdert die Deutsche Hospiz Stiftung aktuell die Kinderhospizarbeit des Vereins Pallium e.V. in Buehl (Baden-Wuerttemberg) mit 30.000 Euro, die in den Aufbau eines professionellen Teams fuer die Begleitung schwerstkranker und sterbender Kinder fliessen. Mit der finanziellen Unterstuetzung verbindet die Deutsche Hospiz Stiftung erneut die Forderung an die Politik, endlich die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, die es erst ermoeglichen, dass ein flaechendeckendes Angebot fuer Kinder dauerhaft entstehen kann.


Weitere Informationen

ALfA-Newsletter 03/05 vom 29.01.2005: Aerzte legen Karten auf den Tisch - Studie zur Toetung behinderter Neugeborener in den Niederlande veroeffentlicht http://www.alfa-ev.com/newsletter/alfa_newsletter_ 29-01-05.html

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